Gemäß Kapitel 38 der Agenda 21 sind von den Staaten nationale Nachhaltigkeitsstrategien zu erarbeiten.
Die Bundesregierung verabschiedete im April 2002 unter dem Titel „Perspektiven für Deutschland“ ihre Strategie für eine Nachhaltige Entwicklung. Eckpfeiler sind die Bereiche „Generationengerechtigkeit“, „Lebensqualität“, „Sozialer Zusammenhalt“ und „Internationale Verantwortung“. Zudem wurden für die vier Handlungsfelder Energie und Klimaschutz, Verkehr, Landwirtschaft sowie Globale Verantwortung Maßnahmen genannt.
2004 wurde der erste Fortschrittsbericht veröffentlicht, 2005 folgte der „Wegweiser Nachhaltigkeit“ und im November 2008 der zweite Fortschrittsbericht ». Zur Erstellung des Fortschrittsberichts wurde ein Konsultationsprozess durchgeführt, der verschiedene gesellschaftliche Gruppen über unterschiedliche Medien und Prozesse beteiligte. Der Fortschrittsbericht bilanziert die Veränderungen in den vier Handlungsfeldern der Nachhaltigkeitsstrategie und führt vier weitere Handlungsfelder auf: Potenziale älterer Menschen in Wirtschaft und Gesellschaft, Neue Energieversorgungsstruktur unter Einbeziehung der erneuerbaren Energien, Die Kraftstoffstrategie – „Alternative Kraftstoffe und innovative Antriebe“ sowie „Verminderung der Flächeninanspruchnahme“. Im „Wegweiser Nachhaltigkeit“ werden Perspektiven für vier weitere Schwerpunktthemen aufgeführt: Moderne Stromversorgung – erneuerbare Energien optimal integrieren, Nachwachsende Rohstoffe – für neue Produkte und wachsende Märkte, Zukunftsfähige Waldwirtschaft – ökonomische Perspektiven entwickeln, Biologische Vielfalt. Vom Rat für nachhaltige Entwicklung flossen Konzepte zu den Themen Generationenbilanz und Gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen ein.
Das Bundeskanzleramt ist für die Erstellung der Fortschrittsberichte und Überarbeitung der Nachhaltigkeitsstrategie in Abstimmung mit den Ministerien zuständig. Im Kanzleramt ist daher auch der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung angesiedelt.
2001 wurde der Rat für Nachhaltige Entwicklung durch die Bundesregierung berufen. Ihm gehören zurzeit 13 Personen des öffentlichen Lebens an. Hauptaufgaben des Rates sind die Beratung der Bundesregierung zur Nachhaltigkeit und der Dialog mit den verschiedenen Interessensgruppen.
Die Bundesregierung wie auch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und der Nachaltigkeitsrat stellen Informationen zum Thema Nachhaltigkeit (-sstrategie) bereit. Unter anderem sind die Dokumente beim BMU[1] herunter zu laden. Die Bundesregierung bündelt die Informationen unter dem Dialog Nachhaltigkeit [2].