Die Vorbereitung und Durchführung der Landtagswahl obliegt in Oldenburg, unter Leitung der Kreiswahlleiterin Silke Meyn, dem Bürger- und Ordnungsamt. Im Wahlbüro » steht ein qualifiziertes Wahlteam für die wahrzunehmenden Aufgaben bereit; zu den Aufgaben der Wahlleitung und des Wahlteams zählen:
- Aufstellung und Führung der Wählerverzeichnisse,
- Benachrichtigung der Wahlberechtigten über ihr Wahlrecht,
- Ausgabe von Wahlscheinen mit Briefwahlunterlagen,
- Bestimmung und Einrichtung der Wahlräume (Wahllokale),
- Berufung der Wahlvorstandsmitglieder in den Wahllokalen und ihre Schulung (Wahlhelfer),
- Gestaltung und Beschaffung der Stimmzettel,
- Erfassung und Zusammenstellung der Wahlergebnisse aus den einzelnen Wahlbezirken,
- Feststellung der amtlichen Wahlergebnisse.
Einige maßgebliche Entscheidungen, zum Beispiel die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge oder die Feststellung der Wahlergebnisse am Wahltag, werden von unabhängigen Wahlorganen (Kreiswahlausschuss », Wahlvorstände) getroffen.
Die Wahlvorstände sind in den Wahllokalen der einzelnen Wahlbezirke für den ordnungsgemäßen Ablauf der Stimmabgabe und für die Feststellung der Wahlergebnisse verantwortlich.