Städtische Beteiligungen

Handbuch Beteiligungen

Der Rat der Stadt Oldenburg hat in seiner Sitzung am 26. September 2016 das Handbuch Beteiligungen » (PDF, 569 KB) als Grundlage für eine gute und verantwortungsvolle Arbeit und Steuerung der städtischen Beteiligungen beschlossen.

Das Handbuch Beteiligung gliedert sich in drei Teile:

  • die Richtlinie guter Unternehmensführung
  • die Richtlinie Beteiligungscontrolling und
  • die Richtlinie Korruptionsvorbeugung

Die Richtlinie guter Unternehmensführung benennt die für die Steuerung und Überwachung der städtischen Beteiligungen zuständigen Organe und beschreibt deren Aufgaben, Rechte und Pflichten sowie deren Zusammenspiel.

Die Richtlinie Beteiligungscontrolling regelt die Aufgaben des städtischen Beteiligungscontrollings an der Schnittstelle zwischen der städtischer Beteiligung und deren Gesellschafterin, der Stadt Oldenburg.

Korruption ist der Missbrauch einer Position, um einen Vorteil für sich selbst und/oder einen Dritten zu erlangen oder zu gewähren, wodurch in der Regel ein Schaden entsteht. Die Richtlinie Korruptionsvorbeugung soll dazu beitragen, dass im Konzern Stadt Oldenburg ordnungsgemäß gehandelt wird.

Handreichung für Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräte und Verwaltungsräte

Die Stadt Oldenburg sichert eine gute, verantwortungsvolle Unternehmensführung und -kontrolle, unter anderem über einen angemessenen Einfluss in den unterschiedlichen Gremien ihrer Beteiligungsunternehmen, wie etwa in der Gesellschafterversammlung, im Aufsichtsrat oder im Verwaltungsrat. Ratsmitglieder als Teil der städtischen Vertretung, werden in den Gremien mit sehr unterschiedlichen, häufig auch komplexen rechtlichen und wirtschaftlichen Sachverhalten konfrontiert, die oftmals erhebliche finanzielle Auswirkungen beinhalten.

Um diese bei der Bewältigung der vielfältigen Aufgaben zu unterstützen und sie über ihre Rechte sowie Pflichten in komprimierter Form aufzuklären, wurde die Handreichung für Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräte und Verwaltungsräte » (PDF, 2 MB, barrierefrei) erstellt. Der besondere Fokus liegt dabei in der Zusammenführung allgemeiner gesellschaftsrechtlicher Vorgaben mit den Anforderungen des niedersächsischen Kommunalrechts.

Beteiligungsberichte

Nach § 151 Niedersächsisches Kommualverfassungsgesetz (NKomVG) hat die Stadt Oldenburg (Oldb) jährlich einen Bericht über die städtischen Beteiligungen zu erstellen. Dieser sogenannte Beteiligungsbericht gibt einen guten Überblick über die städtischen Beteiligungen, ihre Lage und ihre voraussichtliche Entwicklung.

Folgende Berichte stehen als PDF-Dokument zur Verfügung:

Das NKomVG schreibt auch vor, dass die Einsicht in die Berichte jedermann gestattet ist. Die Beteiligungsberichte können daher auch im Fachdienst Controlling », Industriestraße 1 d, Zimmer 3.07, eingesehen werden.

Hinweis zur Barrierefreiheit

Die Dokumente zum Beteiligungsbericht können leider nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden. Bitte wenden Sie sich an finanzservice[at]stadt-oldenburg.de, wenn Sie Unterstützung benötigen.

Zuletzt geändert am 15. April 2024