In den Rat gewählt werden (passives Wahlrecht) können alle deutschen Staatsbürger oder Unionsbürger (Staatsbürger eines anderen Mitgliedsstaates der EU), die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens sechs Monaten ihren Hauptwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde oder Stadt haben. Wahlvorschläge können die politischen Parteien, Gruppen von Wahlberechtigten oder auch Einzelpersonen machen.
Den Rat wählen (aktives Wahlrecht) dürfen alle Deutschen oder Unionsbürger, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und seit mindesten drei Monaten mit Hauptwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde oder Stadt wohnen.
Die Ratsmitglieder sind in der Regel Mitglieder einer Partei. In der Ratsarbeit arbeiten sie meistens in mehreren Fachausschüssen » des Rates, die dem gesamten Rat die Entscheidungsvorlagen vorbereiten.
Die Ratsmitglieder üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Neben der Ratsmitgliedschaft sind sie in den unterschiedlichsten Berufen aktiv. Sie erhalten jedoch für ihre Ratstätigkeit eine Aufwandsentschädigung, die in der Satzung 1.03 der Stadt Oldenburg » (PDF, 35 KB) festgelegt ist.