Jugendhilfe im Strafverfahren - Stadt Oldenburg
Jugendhilfe im Strafverfahren

Hilfe für Jugendliche im Strafverfahren

Aufgeschlagenes Gesetzbuch. Foto: Freelancer0111, pixelio.de
Foto: Freelancer0111, pixelio.de

Das Amt für Jugend, Familie und Schule der Stadt Oldenburg bietet mit dem Team "Jugendhilfe in Strafverfahren", das aus den Sachgebieten Jugendgerichtshilfe und Ambulante Maßnahmen für straffällige Jugendliche und Heranwachsende besteht, verschiedene Angebote an. Gesetzliche Grundlagen sind das SGB VIII (KJHG) und das Jugendgerichtsgesetz (JGG).

Das Team arbeitet eng mit anderen Aufgabenfeldern der Jugendhilfe und externen Institutionen und Trägern (zum Beispiel Jugendbewährungshilfe, Verein Konfliktschlichtung, Justiz, etc.) zusammen.

Jugendgerichtshilfe (JGH) - Was ist die grundlegende Aufgabe der JGH?

Die Jugendgerichtshilfe ist eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe des Amtes für Jugend, Familie und Schule. Sie wird immer dann tätig, wenn Jugendliche (14 bis 17 Jahre) oder Heranwachsende (18 bis 20 Jahre) Straftaten begangen haben.
Die Jugendgerichtshilfe berät und begleitet die Jugendlichen und Heranwachsenden während des gesamten Strafverfahrens, also vor, während und nach der Gerichtsverhandlung. Sie hat die Aufgabe, das Gericht über die persönlichen Verhältnisse, über Entwicklung und Umfeld des jungen Menschen zu informieren. Als Reaktion auf das Fehlverhalten der jungen Menschen soll die Jugendgerichtshilfe pädagogische Maßnahmen mit dem Ziel, den weiteren Lebensweg des jungen Menschen erzieherisch und positiv zu unterstützen, vorschlagen.
Die Jugendgerichtshilfe ist nicht Verteidiger und vertritt nicht die Interessen der Staatsanwaltschaft. Eine Weisungsbefugnis der Justiz gegenüber der JGH besteht nicht.

Arbeitsschwerpunkte der JGH

  • Untersuchungs-, Strafhaft- und Arrestvermeidung, u.a. durch alternative ambulante oder stationäre Angebote
  • Haftbetreuung mit dem Ziel der Haftverkürzung und Wiedereingliederung
  • Betreuung von jungen Menschen, die besonders schwere Straftaten begangen haben
  • Initiierung, Ausbau, Förderung und Vermittlung von Hilfen zur Erziehung
  • Diversion
  • Koordination und Weiterentwicklung der Jugendstrafrechtspflege in Oldenburg
  • Prävention

Diversion

Das Diversionsverfahren bietet die Möglichkeit, von der Durchführung einer Hauptverhandlung abzusehen. Das Verfahren wird dabei von der Staatsanwaltschaft an die Jugendgerichtshilfe abgegeben mit dem Auftrag, ein Beratungsgespräch mit dem Beschuldigten zu führen und wenn angebracht pädagogische Maßnahmen einzuleiten. Abschließend stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren dann gemäß § 45 Absatz 2 endgültig ein.

Kontakt

Die Jugendgerichtshilfe befindet sich im Stau 73 (Eingang Güterstrasse).
Fax: 0441 235 3743

Buchstaben A-D, Zimmer 313
Frau Bicos, Telefon: 0441 235-2720
Manuela.Bicos(at)stadt-oldenburg.de

Buchstaben E-J, Zimmer 315
Herr Niehaus, Telefon: 0441 235-2763
Friedhelm.Niehaus(at)stadt-oldenburg.de

Buchstaben K-N, Zimmer 302
Frau Bunjes, Telefon: 0441 235-2825
Bettina.Bunjes(at)stadt-oldenburg.de

Buchstaben O-Z, Zimmer 316
Herr Scharpekant, Telefon: 0441 235-2678
Tobias.Scharpekant(at)stadt-oldenburg.de