Das Amt für Jugend, Familie und Schule der Stadt Oldenburg bietet mit dem Team "Jugendhilfe in Strafverfahren", das aus den Sachgebieten Jugendgerichtshilfe und Ambulante Maßnahmen für straffällige Jugendliche und Heranwachsende besteht, verschiedene Angebote an. Gesetzliche Grundlagen sind das SGB VIII (KJHG) und das Jugendgerichtsgesetz (JGG).
Das Team arbeitet eng mit anderen Aufgabenfeldern der Jugendhilfe und externen Institutionen und Trägern (zum Beispiel Jugendbewährungshilfe, Verein Konfliktschlichtung, Justiz, etc.) zusammen.