Die Bürgerbeteiligung bei städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen ist nach §137 BauGB gesetzlich geregelt.
Mit der amtlichen Bekanntmachung vom 10.03.2001 wurden die Bürger/innen erstmals auf die anstehenden Vorbereitenden Untersuchungen nach §141 Abs. 1 BauGB hingewiesen.
Im Zuge der die Sanierung begleitenden Bauleitplanung zur Aufstellung eines Bebauungsplans Burgstraße/Abraham fanden sowohl mehrere Bürgerversammlungen als auch Arbeitskreise statt.
Die Ziele der Sanierung sind im Wesentlichen deckungsgleich mit den Zielen der Bauleitplanung. Die in den Bürgerversammlungen und Arbeitskreisen gewonnenen Erkenntnisse wurden in die Sanierungsplanung einbezogen.
Im Sanierungszeitraum finden nach Bedarf Bürgerversammlungen zur Information der Eigentümer/innen über geplante Vorhaben und ihre Umsetzung im Prozess der Sanierung statt.
Bürgerversammlung im April 2010
Zu dieser Veranstaltung wurden die Grundstückseigentümer/innen im Sanierungsgebiet persönlich eingeladen.
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