Mit dem Abschluss der Rahmenplanung ist das Projekt "Alter Stadthafen" in seine nächste Entwicklungsphase getreten. Der umfangreiche Bericht dokumentiert den Abschluss dieser Planungsphase umfassend und bildet die Grundlage des aufzustellenden Bebauungsplanes M-782 (Alter Stadthafen).
Der Startschuss für den Beginn der verbindlichen Bauleitplanung wurde durch die Veröffentlichung der Pläne im zuständigen Fachausschuss des Rates der Stadt Oldenburg im Juni 2009 gegeben.
Die Rahmenplanung stellte den Verfahrensschritt: Grundzüge der Planung des aufzustellenden Bebauungsplanes dar.
Neben der weiter oben auf dieser Seite genannten Ausstellung hat es im November 2009 auch eine Bürger-Informationsveranstaltung zum Bebauungsplanverfahren gegeben.
Öffentlich ausgelegen hat der Bebauungsplan M-782 Teil A (=Bereich Nordseite) vom 30.06. - 30.07.2010. Er ist jedoch nicht rechtsverbindlich geworden, um den Prozess der Verständigung mit allen Grundstückseigentümern, bezüglich einer für alle Beteiligten zufrieden stellenden Grundstücksneuordnung, durchführen zu können.
Parallel zur Bebaungsplanaufstellung wurden bereits notwendige Fachgutachten (Fauna, Flora, Wasserrecht, Lärm, Altlasten) beauftragt. Die Ergebnisse dazu sind in das Bauleitplanverfahren eingeflossen.
Im Frühjahr 2012 soll die Bauleitplanung wieder aufgenommen und der Bebauungsplan zur Rechtsverbindlichkeit gebracht werden.
Die Gebietsentwicklung und Grundstücksvermarktung betreffend können derzeit noch keine abschließenden Aussagen gemacht werden. Daher steht es noch nicht fest, inwieweit die Stadt Oldenburg zukünftig selber Grundstücke vermarkten wird. Interessenten können sich aber an den Fachdienst Liegenschaften wenden, um von dort Informationen zur zukünftigen Grundstücksvergabe bzw. zum Wohnungskauf zu erhalten.