Die Bauleitplanung hat eine gesetzlich vorgeschriebene Form und erfolgt in verschiedenen Verfahrensschritten. In den Phasen 2 und 3 haben Sie als Bürger Gelegenheit, sich am Verfahren zu beteiligen.
Schritt 1: Aufstellung eines Plans
Der Beschluss, einen Bauleitplan aufzustellen, wird vom Verwaltungsausschuss der Stadt Oldenburg gefasst.
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Andere Behörden und benachbarte Gemeinden werden über den Vorentwurf informiert und können sich dazu äußern. Die Phase "Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange" richtet sich nicht an den Bürger.
Schritt 2: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
In der Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig über die Planungsabsichten informiert. Die Beteiligung wird als öffentliche Veranstaltung (Bürgerversammlung) oder in Form eines 14-tägigen Aushangs im Stadtplanungsamt durchgeführt. Dabei erhalten Sie Informationen über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung sowie mögliche Planalternativen.
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Schritt 3: Öffentliche Auslegung
Die Planentwürfe, die vom Verwaltungsausschuss beschlossen wurden, werden dann für die Dauer von einem Monat öffentlich ausgelegt. Sie haben die Möglichkeit, die Entwürfe einzusehen und eine Stellungnahme dazu auch online abzugeben.
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Schritt 4: Bekanntmachung
Abgeschlossen wird das formelle Verfahren durch die Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen und der Beschlussfassung über den Bauleitplan durch den Rat der Stadt Oldenburg. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für die Stadt Oldenburg erlangt dann der Bauleitplan Rechtskraft.
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