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Anliegen A-Z: Anmeldung bei Zuzug nach Oldenburg

Beschreibung

Zieht eine Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz nach Oldenburg, muss sie sich in einem der Bürgerbüros zur Aufnahme in das Einwohnermelderegister anmelden.

Sie sind nach Oldenburg gezogen und möchten sich nun registrieren lassen. Das Nds. Meldegesetz sieht hierfür eine Frist von 1 Woche ab Zuzug vor. Eine längere Überschreitung diese Frist zieht leider ein kostenpflichtiges Bußgeldverfahren nach sich. Zur Anmeldung besuchen Sie bitte eines der Bürgerbüros oder füllen das Anmeldeformular aus und senden es an das Bürgerbüro-Mitte (Adresse siehe unten). 

Bei mehreren Wohnungen muss die Gemeinde zum Hauptwohnsitz erklärt werden, in der man sich überwiegend aufhält. Wenn eine Nebenwohnung in Oldenburg angemeldet werden soll, muss das Anmeldeformular und zusätzlich der Fragebogen zur Bestimmung des Hauptwohnsitzes vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorgelegt werden.

Ehepartner mit Kindern müssen einen gemeinsamen Hauptwohnsitz haben.

Minderjährige Kinder mit mehreren Wohnungen müssen Ihren Hauptwohnsitz bei den Eltern bzw. bei einem sorgeberechtigten Elternteil haben.

Jugendliche ab 16 Jahre können sich ohne Zustimmung der Eltern mit alleinigem Wohnsitz anmelden.

Sofern sie ein zulassungspflichtiges KFZ haben, denken Sie bitte daran, dass auch dieses umgemeldet werden muss (siehe Internetseiten KFZ).

Allgemeiner Hinweis:
Die Abmeldung beim bisherigen Wohnsitz erfolgt automatisch durch uns, wenn Sie sich hier anmelden.

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Gebühren

gebührenfrei

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Benötigte Unterlagen

  • alle gültigen Identitätsnachweise (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
  • Heiratsurkunde bei Zuzug von Ehegatten
  • Geburtsurkunde der Kinder, die mit angemeldet werden

Hilfreich wäre, wenn Sie Ihr Stammbuch mitbringen, da wir aus diesem ggf. notwendige Daten (wie Heirats-, Scheidungsdatum) und richtige Schreibweisen von Namen und Geburtsorten entnehmen können.


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Formulare

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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

§ 8 und 9 Nds. Meldegesetz

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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