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Anliegen A-Z: Abfallgebühren

Beschreibung

Abfallgebührenmarken

  • Die Deckel der Abfallbehälter müssen mit gültigen Abfallgebührenmarken versehen sein.

  • Abfallgebührenmarken können Sie durch persönliche Vorsprache beim Fachdienst Finanzen, Pferdemarkt 14, erhalten.

  • Im Falle einer schriftlichen Anforderung werden die Abfallgebührenmarken an die Grundstückseigentümer versandt und von diesen ggf. an die Mieter weitergegeben.

  • Mieter können nur mit einer Vollmacht ihres Vermieters neue Abfallgebührenmarken beantragen.

  • Bei der Ab- oder Ummeldung von Abfallbehältern müssen die alten Abfallgebührenmarken von den Abfallbehältern abgekratzt und dem Fachdienst Finanzen zugeleitet werden.

Ihre Ansprechpartner im Fachdienst Finanzen:

  • Straßennamen A-I: Tel.: 0441/235-2368 oder 2151
  • Straßennamen J-Z:  Tel.: 0441/235-3212 oder 2371

Sie können die genannten Mitarbeiter/innen auch per e-Mail (steuern@stadt-oldenburg.de) oder per Fax (0441/235-2180) erreichen.


Restabfall

  • Pro Grundstück wird eine jährliche Grundgebühr von 50,00 Euro erhoben.

  • Zusätzlich wird für die jeweiligen Abfallbehälter eine Litergebühr erhoben. Diese beträgt für:

    35 Liter:
     52,15 Euro
    50 Liter:
     74,50 Euro
    60 Liter:
     89,40 Euro
    80 Liter:
   119,20 Euro
  120 Liter:
   178,80 Euro
  240 Liter:
   357,60 Euro
  770 Liter:
1.085,70 Euro*
1100 Liter:
1.551,00 Euro*

(jährliche Gebühren bei 14 täglicher Abfuhr)

*) Bei wöchentlicher Entleerung der 770 und 1100 Liter Behälter verdoppeln sich die betreffenden Gebühren.

  • Eine auf einem Grundstück alleinlebende Person kann wahlweise 20 Liter Restabfallsäcke beantragen. Die Kosten für 2 Säcke pro Monat betragen 29,80 Euro zuzüglich der Grundgebühr von 50,00 Euro.

Weitere Informationen zum Restabfall finden Sie hier:

Bioabfall

  • Als Biotonnen sind nur Behälter mit Rädern zulässig.

  • Die Behälterfarbe ist grün oder eindeutig als Biotonne gekennzeichnet.

  • Die Abfuhr der ersten 60 l Bioabfall pro angeschlossenem Grundstück wird pauschal mit 15 Euro berechnet.

  • Daraus ergeben sich folgende Gebühren pro Jahr bei 14-täglicher Abfuhr:


Erster angemeldeter Behälter:

  60 Liter:
  15,00 Euro
  80 Liter:
  44,80 Euro
120 Liter:
104,40 Euro
240 Liter:
283,20 Euro

Jeder weitere Behälter:

  60 Liter:
  89,40 Euro
  80 Liter:
119,20 Euro
120 Liter:
178,80 Euro
240 Liter:
357,60 Euro


Weitere Informationen zum Bioabfall finden Sie hier:

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Formulare

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Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)

Abfallwirtschaftssatzung: § 21

Satzung der Stadt Oldenburg (Oldb) über die Höhe der Gebühren für die Benutzung der Sraßenreinigung und Abfallentsorgung für das Haushaltsjahr 2012

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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