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Anliegen A-Z: Abfallgebühren
Beschreibung
Abfallgebührenmarken
- Die Deckel der Abfallbehälter müssen mit gültigen Abfallgebührenmarken versehen sein.
- Abfallgebührenmarken können Sie durch persönliche Vorsprache beim Fachdienst Finanzen, Pferdemarkt 14, erhalten.
- Im Falle einer schriftlichen Anforderung werden die Abfallgebührenmarken an die Grundstückseigentümer versandt und von diesen ggf. an die Mieter weitergegeben.
- Mieter können nur mit einer Vollmacht ihres Vermieters neue Abfallgebührenmarken beantragen.
- Bei der Ab- oder Ummeldung von Abfallbehältern müssen die alten Abfallgebührenmarken von den Abfallbehältern abgekratzt und dem Fachdienst Finanzen zugeleitet werden.
Ihre Ansprechpartner im Fachdienst Finanzen:
- Straßennamen A-I: Tel.: 0441/235-2368 oder 2151
- Straßennamen J-Z: Tel.: 0441/235-3212 oder 2371
Sie können die genannten Mitarbeiter/innen auch per e-Mail (steuern@stadt-oldenburg.de) oder per Fax (0441/235-2180) erreichen.
Restabfall
- Pro Grundstück wird eine jährliche Grundgebühr von 50,00 Euro erhoben.
- Zusätzlich wird für die jeweiligen Abfallbehälter eine Litergebühr erhoben. Diese beträgt für:
| 35 Liter: | 52,15 Euro |
| 50 Liter: | 74,50 Euro |
| 60 Liter: | 89,40 Euro |
| 80 Liter: | 119,20 Euro |
| 120 Liter: | 178,80 Euro |
| 240 Liter: | 357,60 Euro |
| 770 Liter: | 1.085,70 Euro* |
| 1100 Liter: | 1.551,00 Euro* |
(jährliche Gebühren bei 14 täglicher Abfuhr)
*) Bei wöchentlicher Entleerung der 770 und 1100 Liter Behälter verdoppeln sich die betreffenden Gebühren.
- Eine auf einem Grundstück alleinlebende Person kann wahlweise 20 Liter Restabfallsäcke beantragen. Die Kosten für 2 Säcke pro Monat betragen 29,80 Euro zuzüglich der Grundgebühr von 50,00 Euro.
Weitere Informationen zum Restabfall finden Sie hier:
Bioabfall
- Als Biotonnen sind nur Behälter mit Rädern zulässig.
- Die Behälterfarbe ist grün oder eindeutig als Biotonne gekennzeichnet.
- Die Abfuhr der ersten 60 l Bioabfall pro angeschlossenem Grundstück wird pauschal mit 15 Euro berechnet.
- Daraus ergeben sich folgende Gebühren pro Jahr bei 14-täglicher Abfuhr:
Erster angemeldeter Behälter:
| 60 Liter: | 15,00 Euro |
| 80 Liter: | 44,80 Euro |
| 120 Liter: | 104,40 Euro |
| 240 Liter: | 283,20 Euro |
Jeder weitere Behälter:
| 60 Liter: | 89,40 Euro |
| 80 Liter: | 119,20 Euro |
| 120 Liter: | 178,80 Euro |
| 240 Liter: | 357,60 Euro |
Weitere Informationen zum Bioabfall finden Sie hier:
Formulare
- 7.11 Satzung über die Abfallwirtschaft 2012
- 7.12 Satzung über die Erhebung von Gebühren 2012
- Entgeltordnung Zusatzleerungen von Bioabfall (7.14)
Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)
Abfallwirtschaftssatzung: § 21
Satzung der Stadt Oldenburg (Oldb) über die Höhe der Gebühren für die Benutzung der Sraßenreinigung und Abfallentsorgung für das Haushaltsjahr 2012
Zuständige Organisationseinheit(en)

