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Anliegen A-Z: Ahnenforschung
Beschreibung
Gesamtthemenübersicht Personenstandsurkunden
1. Allgemeines
- Das Standesamt kann nur Ahnenforschung im Sinne der Familienforschung betreiben.
- Eine gewerbliche Ahnenforschung ist nicht erlaubt.
- Die Benutzung der Personenstandsbücher unterliegt dabei auch den besonderen datenschutzrechtlichen Vorschriften des § 62 Personenstandsgesetz (PStG)».
- Zu beachten sind die nach dem Personenstandsgesetz geregelten Fortführungs- bzw. Aufbewahrungsfristen der Personenstandsbücher:
- Geburtenregister für 110 Jahre
- Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister für 80 Jahre
- Sterberegister für 30 Jahre
- Im hiesigen Standesamt werden die Personenstandsbücher ab dem Jahr 1901 geführt.
- Anfragen zu Registern bis einschließlich 1900 richten Sie bitte an das Stadtarchiv
2. Urkundenanforderung
- persönlich,
- schriftlich per Post oder
- per E-Mail
- Ihre Anfrage nach Auskünften und Urkunden sollte dabei so detailliert wie möglich sein.
- Alle wichtigen Daten über die gesuchte Person, wie zum Beispiel Geburts-, Heirats- oder Sterbedatum, helfen uns bei der Recherche.
3. Bearbeitungsdauer
- Die Bearbeitungsdauer Ihrer Anfrage hängt u.a. vom Suchaufwand ab.
- Generell können Sie von einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von ca. 3 Wochen ausgehen.
4. Kontakt
Wenden Sie sich gerne an unsere Ansprechpartnerinnen:
Frau Theilmann, Tel. 0441/ 235-2542
Frau Konschak, Tel. 0441/ 235-3260
Gebühren
- Für jeden Suchvorgang werden Gebühren erhoben.
- Wenn zum Aufsuchen erforderliche Angaben nicht gemacht werden können, wird von hier eine im Voraus zu entrichtende Suchgebühr in Höhe von 30 Euro erhoben.
- Abhängig vom entstandenen Zeitaufwand kann sich die Suchgebühr entsprechend erhöhen.
- Die Gebühren werden auch dann fällig, wenn eine Suche ergebnislos verlaufen ist.
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
- Personenstandsgesetz (PStG)
Zuständige Organisationseinheit(en)

