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Anliegen A-Z: Akteneinsicht, Antrag auf
Beschreibung
Einsichtnahme in die Verwaltungsakte
Nur der Verfahrensbeteiligte selbst oder sein Bevollmächtigter darf Einsicht in die Fahrerlaubnisakte nehmen. Bevollmächtigte müssen ihre Vollmacht schriftlich nachweisen.
Eine Akteneinsicht in der Führerscheinstelle ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung (telefonisch) möglich.
An Rechtsanwälte wird die Akte gegen eine Gebühr auch versandt.
Gebühren
12,00 Euro für den Aktenversand
Benötigte Unterlagen
Der Bevollmächtigte muss seine Vollmacht schriftlich nachweisen.
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
Zuständige Organisationseinheit(en)

