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Anliegen A-Z: Akteneinsicht, Antrag auf

Beschreibung

Einsichtnahme in die Verwaltungsakte

Nur der Verfahrensbeteiligte selbst oder sein Bevollmächtigter darf Einsicht in die Fahrerlaubnisakte nehmen. Bevollmächtigte müssen ihre Vollmacht schriftlich nachweisen.

Eine Akteneinsicht in der Führerscheinstelle ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung (telefonisch) möglich.

An Rechtsanwälte wird die Akte gegen eine Gebühr auch versandt.

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Gebühren

12,00 Euro für den Aktenversand

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Benötigte Unterlagen

Der Bevollmächtigte muss seine Vollmacht schriftlich nachweisen. 

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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

§ 29, § 14 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) 

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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