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Anliegen A-Z: Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis
Beschreibung
Für den Reiseverkehr mit Heimtieren und den Besuch von Tierschauen gelten wegen der Gefahr der Verbreitung von Tierseuchen und -krankheiten strenge Restriktionen.
So wird von manchen Ländern ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis gefordert, in anderen ist ein Gesundheitszeugnis des Haustierarztes und/ oder ein Impfpass des Haustierarztes ausreichend.
Sollte Ihr Reiseziel in einem Land liegen, das ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis fordert, wenden Sie sich bitte an das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen, Telefon 0441/20 94 70.
Die Einreisebestimmungen der verschiedenen Länder können Sie hier einsehen»
Gebühren
Nach Aufwand (GOVet)
Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
Zuständige Organisationseinheit(en)

