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Anliegen A-Z: Anwohnerparkrecht

Beschreibung

Als Bewohnerin oder Bewohner bekommen Sie einen Parkausweis (Ausnahmegenehmigung - § 46 StVO), wenn

  • Sie mit Hauptwohnsitz in einer der sechs ausgewiesenen Bewohnerparkrechtszonen der Stadt Oldenburg gemeldet sind (die Erteilung von Anwohnerparkausweisen für die in den Parkrechtszonen ansässigen Institutionen, Firmen u. ä. ist nicht möglich)
  • Sie ein Kraftfahrzeug besitzen, das auf Ihren Namen zugelassen ist und
  • Sie über keine private Parkmöglichkeit (Garage/Stellfläche) in der Nähe der Wohnung/des Hauses verfügen

          oder

  • Sie zwar mit Hauptwohnsitz in einer der sechs ausgewiesenen Bewohnerparkrechtszonen der Stadt Oldenburg wohnen
  • kein eigenes Kraftfahrzeug besitzen, das auf Ihren Namen zugelassen
  • aber mit einem Kraftfahrzeug fahren, das Ihnen zur dauernden Nutzung überlassen wurde

Hinweis: In diesem Fall benötigen Sie eine vom Fahrzeughalter/ Fahrzeughalterin/fahrzeughaltende Firma ausgestellte Bestätigung, dass Ihnen das Fahrzeug zur ausschließlichen oder zumindest überwiegenden Nutzung überlassen worden ist.

Der Bewohnerparkausweis berechtigt dazu, auf den gebührenpflichtigen Dauerparkplätzen in der ausgewiesenen einzelnen Parkrechtszonen zu parken, ohne einen Parkschein zu lösen.

Bewohnerinnen und Bewohner der Parkrechtszonen haben zudem die Möglichkeit für ihre Besucher einen Besucherparkausweis zu beantragen.

Die Pläne zu den sechs einzelnen Parkrechtszonen finden Sie unten im Download.

Hinweise / Gebühren für die Änderung / Verlust / Ablauf des Parkausweises finden Sie hier:

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Gebühren

  • für den auf ein (Zeit-) Jahr ausgestellten Bewohnerparkausweis wird eine Gebühr in Höhe von 30,70 € erhoben

  • Bei einer kürzeren Gültigkeit als ein Jahr ist die Gebührenstaffelung wie folgt:

         - bis 3 Monate: 15,30 €

         - bis 6 Monate: 20,40 €

         - bis 9 Monate: 25,50 €


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Benötigte Unterlagen

Der Bewohnerparkausweis kann mit dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformular

  • persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses i.V.m. der Ummeldebescheinigung, des Kfz-Scheines oder Kfz-Briefes (Zulassungsbescheinigung I oder II) und ggf. der Bescheinigung über die Fahrzeugnutzung direkt bei der Stadt Oldenburg (Oldb), Fachdienst Verkehrslenkung, Industriestr. 1 (Gebäude B), 26121 Oldenburg (Oldb), beantragt werden.
  • bei Beantragung per Fax (235-2876), auf dem Postwege oder als E-Mailanhang sind die o.g. Unterlagen in Kopie beizufügen.

Öffnungszeiten: montags - freitags: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie montags -  donnerstags: 13.30 Uhr - 15.30 Uhr

Im Ausnahmefall kann die Beantragung auch mit schriftlicher Vollmacht erfolgen. In diesen Fällen sind die erforderlichen Anlagen dem Antrag in Kopie beizufügen. Zudem muss der Bevollmächtigte sich entsprechend duch einen Personalausweis oder Reisepass ausweisen.

Der Antrag steht Ihnen unten als Download zur Verfügung.

Sofern Sie Fragen zum Antrag haben, können wir diese auch gerne telefonisch beantworten. Wir sind von montags - freitags zwischen 7.00 Uhr und 18.00 Uhr für Sie unter der Telefonnummer 235- 4444 zu erreichen.

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Formulare

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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
  • Straßenverkehrsordnung

Hinweis: Ein (Zeit-) Jahr ist nach den hier geltenden Bestimmungen auch der maximale Gültigkeitszeitraum für den Parkausweis


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Zuständige Organisationseinheit(en)

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