Subnavigation:
Anliegen A-Z: Apostille
Beschreibung
Eine Apostille ist die Überbeglaubigung einer Urkunde.
Eine in Oldenburg ausgestellte Urkunde (Geburts-, Ehe- bzw. Heirats- oder Sterbeurkunde) kann der unten aufgeführten Behörde vorgelegt werden, wenn eine Apostille erforderlich ist. Dieses ist häufig der Fall, wenn obige Urkunde im Ausland benötigt wird. Häufig werden daher auch internationale Ausfertigungen der Urkunde benötigt.
Die Behörde bestätigt die Echtheit der Unterschrift und ggf. des Siegels/Stempels, mit der die Urkunde versehen ist. Die Unterschriften der Standesbeamten sind vorher bei der Behörde hinterlegt worden.
(Daher können auch keine Nicht-Oldenburger-Urkunden mit einer Apostille versehen werden).
Zuständige Behörde:
Polizeidirektion Oldenburg
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg
Tel.-Nr. 0441 / 799-0
Fax-Nr. 0441 / 799-10 10
Gebühren

