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Anliegen A-Z: Aufenthalts-, Lebens- und Meldebescheinigungen

Beschreibung

Aufenthalts-, Lebens- , Haushalts und Meldebescheinigungen sind Auszüge aus dem Melderegister, aus denen Ihre persönlichen Daten und Ihre Anschrift hervorgehen.

Sie werden zur Vorlage bei Behörden (z.B. Haushalts- und Lebensbescheinigungen für die Familienkasse der Agentur für Arbeit, Meldebescheinigungen für Rentenzwecke etc.) oder für private Zwecke benötigt.

Eine Aufenthaltsbescheinigung wird z.B. für eine Eheschließung benötigt. Ausländische Bürger benötigen sie bei Passangelegenheiten für die Konsulate.

Die Anträge müssen persönlich in den Bürgerbüros oder schriftlich (Formular siehe unten) gestellt werden. Ist dies nicht möglich, können Sie eine andere Person mit einer schriftlichen Vollmacht damit betrauen. Lebensbescheinigungen für Rentenzwecke können Sie jedoch nur ausschließlich persönlich in den Bürgerbüros beantragen.

Inhalt der Bescheinigungen

Meldebescheinigung - enthält Angaben über Name, Vorname, Geburtsdatum und -Ort, Zuzugsdatum und Meldeanschrift

Haushaltsbescheinigung - enthält darüber hinaus eine Bestätigung der Meldebehörde, welche Kinder des Antragstellers im gemeinsamen Haushalt gemeldet sind. Sie wird nur zur Vorlage bei der Kindergeldkasse ausgestellt.

Aufenthaltsbescheinigung - enthält ergänzend zur Meldebescheinigung auch Angaben über Familienstand, Konfession und Staatsangehörigkeit.

Lebensbescheinigung - die Meldebehörde bestätigt, dass die Person im Melderegister geführt ist und lebt (kann nur bei persönlicher Vorsprache ausgestellt werden).

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Gebühren

  • Meldebescheinigung: 4,80 EURO
  • Aufenthaltsbescheinigung: 4,80 EURO
  • Haushaltsbescheinigung: gebührenfrei
  • Lebensbescheinigung für Rentenzwecke: gebührenfrei 

Bei persönlicher Beantragung im Bürgerbüro ist die Gebühr in bar zu entrichten.

Bei schriftlicher Beantragung erfolgt die Gebührenzahlung durch Lastschrift (Bitte denken Sie an die Unterschrift).


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Benötigte Unterlagen

  • Meldebescheinigung und Haushaltsbescheinigung:
    Personalausweis /Pass, ggf. schriftliche Vollmacht und Personalausweis /Pass der bevollmächtigten Person.
  • Aufenthaltsbescheinigung z.B. zum Zweck der Eheschließung: Personalausweis /Pass, ggf. schriftliche Vollmacht und Personalausweis /Pass der bevollmächtigten Person.
  • Lebensbescheinigung z.B. für Rentenzwecke:
    Personalausweis /Pass und Schreiben des Rententrägers. Die Lebensbescheinigung kann nur persönlich beantragt werden.

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Formulare

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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