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Anliegen A-Z: Auskunftssperre Informationelles Selbstbestimmungsrecht
Beschreibung
1. Allgemeines
- Mit der Beantragung dieser Sperre wird verhindert, dass eine einfache Melderegisterauskunft zum Antragsteller nicht erteilt wird, wenn sie erkennbar für Zwecke der Direktwerbung genutzt werden soll.
2. Voraussetzungen
- Der Antragsteller muss in Oldenburg wohnhaft sein.
3. Verfahren
- Die Beantragung erfolgt in den Bürgerbüros bei persönlicher Vorsprache oder schriftlich.
4. Gültigkeit
- unbefristet
5. Bearbeitungszeit
- sofort
Gebühren
- gebührenfrei
Benötigte Unterlagen
- Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass)
Formulare
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
- § 35 Nds. Meldegesetz
Zuständige Organisationseinheit(en)

