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Anliegen A-Z: Bauantrag

Beschreibung

Der Antrag auf Baugenehmigung ist schriftlich mit den erforderlichen Bauvorlagen mindestens in zweifacher Ausfertigung bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen.

Der Bauantrag umfasst in der Regel folgende Bauvorlagen:

  • Antragsvordruck
  • Amtlicher Lageplan Maßstab 1: 500
  • Freiflächenplan Maßstab 1 : 200
  • Baubeschreibung
  • Berechnungen und Nachweise der
    - GRZ (Grundflächenzahl)
    - GFZ (Geschossflächenzahl)
    - Zahl der Vollgeschosse
    - Anzahl der notwendigen Einstellplätze
  • Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
  • Bautechnische Nachweise, falls erforderlich
  • Erklärungen der Entwurfsverfasser (gegebenenfalls)

Hinweis:
Weitere Unterlagen sind in der Bauvorlagenverordnung (entsprechend der Regelung in § 71 (2) NBauO) zu finden und können bei Bedarf von der Bauaufsichtsbehörde zusätzlich verlangt werden.

Prüfen Sie vor Abgabe die Unterlagen auf Vollständigkeit und Plausibilität!
Bedenken Sie bitte, dass Änderungen während der Bauphase auch wieder beurteilt und genehmigt werden müssen. Dies ist zeit- und kostenintensiv. Vollständige und aussagefähige Unterlagen erleichtern auch der Bauaufsichtsbehörde die Prüfung und verkürzen somit die Dauer der Bearbeitung.

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