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Anliegen A-Z: Bauleitplanung

Beschreibung

Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungsinstrumentarium zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde. Sie ist gegliedert in die vorbereitende Bauleitplanung (Aufstellung des Flächennutzungsplans für das gesamte Stadtgebiet) und verbindliche Bauleitplanung (Aufstellung von Bebauungsplänen für räumliche Teilbereiche des Stadtgebiets). Während der Flächennutzungsplan lediglich behördenverbindlich ist, entfalten die Bebauungspläne als kommunales Satzungsrecht Rechtswirkungen gegenüber jedermann. Der Fachdienst Stadtentwicklung und Bauleitplanung erarbeitet den Flächennutzungsplan und die Bebbauungspläne in enger Zusammenarbeit mit einer Vielzahl von Ämtern und Behörden und wacht als Beteiligter im bauordnungsrechtlichen Verfahren die Einhaltung der Festsetzungen der Bebauungspläne bzw. erteilt das Einvernehmen zu Befreiungen. Direktdurchwahl: 0441-235-3108

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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