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Anliegen A-Z: Baumaßnahme, genehmigungsfreie Verfahren nach § 69 NBauO

Beschreibung

Im § 69 NBauO sowie im Anhang dazu sind die Baumaßnahmen benannt, welche ohne Baugenehmigung ausgeführt werden dürfen.

WICHTIG:
Bedenken Sie bitte, dass auch genehmigungsfreie Baumaßnahmen den Anforderungen des öffentlichen Baurechts unterliegen. So kann zum Beispiel die Lage eines Geräteschuppens auf Ihrem Grundstück durch Festsetzungen eines Bebauungsplanes eingeschränkt werden. Auch Abstandsvorschriften müssen beachtet werden.

Bitte beachten Sie auch die städtischen Satzungen! Zum Beispiel:

  • 6.71 Gestaltungssatzung für Werbeanlagen der Stadt Oldenburg (Innenstadt)
  • 6.73 Gestaltungssatzung für Werbeanlagen an Haupt- und Ausfallstraßen der Stadt Oldenburg

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