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Anliegen A-Z: Baumaßnahme, vereinfachtes Genehmigungsverfahren (nach § 75 a NBauO)

Beschreibung

Zum Bauantrag für das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 75 a NBauO hat der Bauherr bei der

Stadt Oldenburg
Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz
Industriestraße 1
26105 Oldenburg

neben den erforderlichen Bauvorlagen die folgenden Unterlagen einzureichen:

  • eine Erklärung der Entwurfsverfasserin oder des Entwurfsverfassers nach § 75 a  Abs. 8  Nr. 1 NBauO sowie
  • eine Erklärung von Sachverständigen i. S. des § 58 Abs. 2 Satz 2 NBauO hinsichtlich ihrer Entwurfsbeiträge (§ 75 a  Abs. 8  Nr. 2 NBauO).

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