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Anliegen A-Z: Baumaßnahme, vereinfachtes Genehmigungsverfahren (nach § 75 a NBauO)
Beschreibung
Zum Bauantrag für das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 75 a NBauO hat der Bauherr bei der
Stadt Oldenburg
Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz
Industriestraße 1
26105 Oldenburg
neben den erforderlichen Bauvorlagen die folgenden Unterlagen einzureichen:
- eine Erklärung der Entwurfsverfasserin oder des Entwurfsverfassers nach § 75 a Abs. 8 Nr. 1 NBauO sowie
- eine Erklärung von Sachverständigen i. S. des § 58 Abs. 2 Satz 2 NBauO hinsichtlich ihrer Entwurfsbeiträge (§ 75 a Abs. 8 Nr. 2 NBauO).
Formulare
- Erklärung der Entwurfsverfasserin / des Entwurfsverfassers (nach § 75a)
- Erklärung der / des Sachverständigen [§ 58 (2) nach § 75 a (8) Nr. 2 NBauO]
Zuständige Organisationseinheit(en)

