Anliegen A-Z: Bebauungspläne
Beschreibung
Bebauungspläne bestimmen Art und Maß der baulichen oder sonstigen Nutzung von Grundstücken. Die Erarbeitung und die Änderung von Bebauungsplänen sowie das Führung des Verfahrens für vorhabenbezogene Bebauungspläne ist Hauptaufgabe des Fachdienstes Stadtentwicklung und Bauleitplanung.
Das Bebauungsplanverfahren folgt den engen gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches. Im Planverfahren werden die rechtlichen und örtlichen Gegebenheiten ermittelt, städtebauliche Entwürfe erarbeitet und die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden sowie der Ämter durchgeführt. Dabei ist die Kommunikation von Inhalten und Zielen der Planung sowie der enge Dialog mit allen Beteiligten ein wichtiges Ziel.
Zum Abschluss des Verfahrens müssen für die Ratsgremien Vorschläge zu Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen erarbeitet und vorgelegt werden. Die rechtsverbindlichen Bebauungspläne können im Amt für Stadtplanung und Bauordnung eingesehen werden.
Sollten Befreiungen von den Festsetzungen notwendig werden, wird der Fachdienst Stadtentwicklung und Bauleitplanung von der Bauaufsicht beteiligt.
Direktdurchwahlen: 0441-235-2234 oder -2550 / -2046 / -2557 / -2398
Das Bebauungsplanverfahren folgt den engen gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches. Im Planverfahren werden die rechtlichen und örtlichen Gegebenheiten ermittelt, städtebauliche Entwürfe erarbeitet und die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden sowie der Ämter durchgeführt. Dabei ist die Kommunikation von Inhalten und Zielen der Planung sowie der enge Dialog mit allen Beteiligten ein wichtiges Ziel.
Zum Abschluss des Verfahrens müssen für die Ratsgremien Vorschläge zu Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen erarbeitet und vorgelegt werden. Die rechtsverbindlichen Bebauungspläne können im Amt für Stadtplanung und Bauordnung eingesehen werden.
Sollten Befreiungen von den Festsetzungen notwendig werden, wird der Fachdienst Stadtentwicklung und Bauleitplanung von der Bauaufsicht beteiligt.
Direktdurchwahlen: 0441-235-2234 oder -2550 / -2046 / -2557 / -2398
Zuständige Organisationseinheit(en)

