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Anliegen A-Z: Befreiung von der Ausweispflicht
Beschreibung
Die zuständige Ausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien, die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht mehr allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Verfahren:
Die Befreiung von der Ausweispflicht kann erst zu dem Zeitpunkt beantragt werden, wenn der Personalausweis und/oder der Reisepass abgelaufen sind.
Die Beantragung kann sowohl schriftlich oder durch persönliche Vorsprache eines Betreuer/einer Betreuerin oder einer hierzu bevollmächtigten Person erfolgen.
Der Antrag kann formlos oder mit dem unten im Download zur Verfügung stehenden Formular gestellt werden.
Die Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht wird bei der persönlichen Vorsprache sofort ausgestellt. Bei schriftlicher Beantragung senden wir die Bestätigung zu.
Diese Bestätigung ist gebührenfrei und dient zur Vorlage bei Banken, Behörden, etc.
Besonderer Hinweis
Eine Auslandsreise kann mit dieser Bestätigung nicht durchgeführt werden.
Gebühren
Benötigte Unterlagen
- Antrag der betreffenden Person
- ärztliches Attest, z. B. vom Hausarzt, Krankenhaus, Pflegeheim oder Pflegedienst, das die Immobilität bestätigt
- den bisherigen ungültigen Personalausweis und/oder Reisepass
- Vollmacht für den/die Überbringer/in des Antrages bei persönlicher Vorsprache (sofern der/die Antragsteller/in noch schreibfähig ist)
- Personalausweis oder Reisepass, ggf. Betreuerausweis der bevollmächtigten Person bzw. des Betreuers/der Betreuerin (bei schriftlicher Beantragung sind Kopien ausreichend)
Formulare
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
Zuständige Organisationseinheit(en)

