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Anliegen A-Z: Beglaubigung von Unterschriften

Beschreibung

Bei einer Unterschriftsbeglaubigung wird bestätigt, dass die Unterschrift vor dem beglaubigenden Bediensteten vollzogen wurde.

Das Bürgerbüro darf Unterschriften beglaubigen, wenn sie zur Vorlage bei einer Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörde verwendet werden sollen oder wenn das Schriftstück bei einer sonstigen Stelle benötigt wird und Rechtsvorschriften die Vorlage dieses Schriftstückes fordern.

Die Beglaubigung der Unterschrift darf nur vorgenommen werden, wenn sie in Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten vollzogen wird. Eine Unterschriftsbeglaubigung kann daher nicht auf schriftlichem Wege erfolgen.

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Gebühren

5,-- Euro je Unterschrift

Ausnahme:
Gebührenfrei für nachweisliche Rentenzwecke oder wenn ein Gesetz die Beglaubigung ausdrücklich regelt

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Benötigte Unterlagen

  • Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass)
  • Original des zu unterschreibenden Schriftstücks

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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