Service-Menü

Bild: Schmuckbild

Anliegen A-Z: Beherbergungssteuer

Beschreibung

Die Stadt Oldenburg erhebt seit dem 01.01.2012 eine Beherbergungssteuer.

Gegenstand dieser Steuer ist der Aufwand des Beherbergungsgastes für die Möglichkeit einer entgeltlichen Übernachtung in einem Beherbergungsbetrieb, der gegen Entgelt eine Beherbergungsmöglichkeit zur Verfügung stellt.

Beherbergungsbetriebe sind Hotels, Gasthöfe, Pensionen, Privatzimmer, Jugendherbergen, Ferienwohnungen, Motels, Camping- und Reisemobilplätze und ähnliche Einrichtungen.

Verfahren

  • Der Beherbergungsbetrieb gibt seine Steuererklärung zur Beherbergungssteuer unaufgefordert und quartalsmäßig bei der Stadt Oldenburg, Fachdienst Finanzen, ab.
  • Dies geschieht jeweils bis zum 15. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres unter Verwendung des untenstehenden Vordrucks.
  • Der Fachdienst Finanzen berechnet daraufhin die Höhe der Abgaben, die der Beherbergungsbetrieb innerhalb von 7 Kalendertagen nach Bekanntgabe des Bescheides zu entrichten hat.
  • Bei Fragen können Sie sich gerne an den Fachdienst Finanzen, Frau Dudek, Tel: 0441 / 235-2684, Fax: 0441 / 235-2180, beherbergungssteuer@stadt-oldenburg.de, wenden.

Gebühren

  • Die Höhe der Abgabe richtet sich nach dem für die Unterbringung aufgewendeten Betrag einschl. Mehrwertsteuer.
  • Sie ist gestaffelt nach dem Übernachtungspreis ohne Frühstück, Halb- oder Vollpension.
  • Die Abgabe liegt zwischen 0,25€ und max. 5,00€ pro Beherbergungseinheit und Übernachtung.
  • Steuerpflichtig sind höchstens vierzehn zusammenhängende Übernachtungen pro Person.
  • Der darüber hinausgehende Übernachtungsaufwand eines zusammenhängenden Zeitraumes unterfällt nicht der Steuer.

Seitenanfang


Formulare

Seitenanfang


Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)

Seitenanfang


Zuständige Organisationseinheit(en)

Seitenanfang



Suche