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Anliegen A-Z: Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Beschreibung

Zukünftig müssen Fahrerinnen und Fahrer, die Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen zu gewerblichen Zwecken durchführen, eine besondere Qualifizierung nachweisen.

Bei Neuerteilung einer entsprechenden Fahrerlaubnisklasse ist ein Grundqualifikationsnachweis und bei Fahrerlaubnisinhabern ein Weiterbildungsnachweis zu erbringen.

Die Qualifikation wird durch Eintragung der Schlüsselnummer "95" auf der Rückseite des Kartenführerscheins vermerkt.

Für die Klassen C1, C1E, C, CE (Fahrzeuge über 3,5 t zulässige Gesamtmasse) ist ab dem 10.09.2009 und für die Klassen D1, D1E, D, DE (Fahrzeuge mit mehr als acht Fahrgastplätzen) ab dem 10.09.2008 eine Bescheinigung (Grundqualifikation, Weiterbildung) erforderlich.

Ein Weiterbildungsnachweis ist alle fünf Jahre (mit  Ablauf der Gültigkeit bei Verlängerung) zu erbringen.

Nähere Informationen zu den Nachweisen erhalten Sie auch auf der Internetpräsenz der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer.

Allgemeine Informationen sowie eine Musterabbildung finden Sie in unserem Merkblatt (PDF, 149 KB).

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Gebühren

Für die Eintragung der Schlüsselnummer "95" wird eine Gebühr von 28,60 € erhoben.

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Benötigte Unterlagen

Welche Unterlagen Sie für die unterschiedlichen Antragsarten benötigen, können Sie hier im Bürgerservice direkt unter der jeweiligen Antragsart (Ersterteilung, Verlängerung) nachsehen. Eine Übersicht finden Sie hier >>

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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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