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Anliegen A-Z: Besucherparkausweis
Beschreibung
1. Allgemeines
Im Bereich der Innenstadt besteht für Anwohner/innen die Möglichkeit gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigungen (Anwohnerparkausweise) zum Parken ohne Benutzung der Parkscheinautomaten zu beantragen.
Die Pläne zu den sechs einzelnen Parkrechtszonen finden Sie hier:
2. Beantragung
Für die Besucher von Anwohnern/-innen in diesen Parkrechtszonen besteht die Möglichkeit einen gebührenpflichtigen Besucherparkausweis zu beantragen.
Antragsberechtigt sind aussschließlich Bewohner/innen, die
- mit Hauptwohnsitz in einer der sechs ausgewiesenen Bewohnerparkrechtszonen der Stadt Oldenburg gemeldet sind,
nicht die Besucher/innen selbst und
- über keinen eigenen Stellplatz für die Besucher verfügen
wichtiger Hinweis: Die Antragsberechtigung ist nicht abhängig vom Besitz eines Anwohnerparkausweises.
3. Geltungszeitraum
Jeder Bewohner/innen, der die Voraussetzungen unter Punkt 2. erfüllt, kann innerhalb eines (Zeit-) Jahres maximal zwei Parkkarten für Besucher erwerben.
Eine Parkkarte ist für maximal 10 Tage innerhalb dieses (Zeit-) Jahres gültig.
Gebühren
- 20,00 Euro pro Besucherparkausweis
Benötigte Unterlagen
Der Besucherparkausweis kann mit dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformular
- persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses i.V.m. der Ummeldebescheinigung direkt bei der Stadt Oldenburg (Oldb), Fachdienst Verkehrslenkung, Industriestr. 1 (Gebäude B), 26121 Oldenburg (Oldb), beantragt werden.
- bei Beantragung per Fax (235-2876), auf dem Postwege oder als E-Mailanhang sind die o.g. Unterlagen in Kopie beizufügen.
Öffnungszeiten: montags - freitags: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie montags - donnerstags: 13.30 Uhr - 15.30 Uhr
Im Ausnahmefall kann die Beantragung auch mit schriftlicher Vollmacht erfolgen. In diesen Fällen sind die erforderlichen Anlagen dem Antrag in Kopie beizufügen. Zudem muss der Bevollmächtigte sich entsprechend duch einen Personalausweis oder Reisepass ausweisen.
Der Antrag steht Ihnen unten als Download zur Verfügung.
Sofern Sie Fragen zum Antrag haben, können wir diese auch gerne telefonisch beantworten. Wir sind von montags - freitags zwischen 7.00 Uhr und 18.00 Uhr für Sie unter der Telefonnummer 235- 4444 zu erreichen.
Formulare
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
- Straßenverkehrsordnung
Hinweis: Ein (Zeit-) Jahr ist nach den hier geltenden Bestimmungen auch der maximale Gültigkeitszeitraum für den Parkausweis.
Zuständige Organisationseinheit(en)

