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Anliegen A-Z: Bewachungsgewerbe
Beschreibung
Ihre Ansprechpartner:
- Frau Behrens, Telefon: 0441 - 235 3076
- Herr Eick, Telefon: 0441 - 235 2829
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Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will, benötigt eine Erlaubnis nach § 34 a Gewerbeordnung (GewO). Um prüfen zu können, ob die Erlaubnis erteilt werden kann oder ob evtl. Versagungsgründe im Sinne von § 34 a Abs. 1 S. 3 GewO vorliegen, sind unten aufgeführten Unterlagen zu beantragen bzw. vollständig ausgefüllt vorzulegen.
Gebühren
Die Gebühren betragen bis zu 1.410,00 € und richten sich nach dem Maß
des Verwaltungsaufwands, der durch die Bearbeitung des Antrages
entstanden ist.
des Verwaltungsaufwands, der durch die Bearbeitung des Antrages
entstanden ist.
Benötigte Unterlagen
- ein Führungszeugnis (zur Vorlage bei Behörden)
- ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister (zur Vorlage bei Behörden)
Beides darf nicht älter als drei Monate sein. Beanzutragen bei der für Sie zuständigen Meldebehörde. In der Stadt Oldenburg können die Unterlagen in den Bürgerbüros Mitte und Nord beantragt werden.
- eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (vom Finanzamt)
- eine Bescheinigung, dass kein Insolvenzverfahren anhängig ist (vom Amtsgericht)
- eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass keine eidesstattliche Versicherung abgegeben wurde oder ein Haftantrag zur Ableistung dieser Versicherung besteht (keine Eintragung im Schuldnerverzeichnis) (vom Amtsgericht)
- Unterrichtsnachweis der Industrie- und Handelskammer oder Prüfungszeugnis nach § 5 Abs. 1 Bewachungsverordnung oder eine Bescheinigung des früheren Gewerbetreibenden nach § 17 Abs. 1 Satz 2 Bewachungsverordnung
- Nachweis der für den Betrieb erforderlichen Mittel oder entsprechender Sicherheiten
- Bescheinigung, dass eine Haftpflichtversicherung mit dem Mindestdeckungsbetrag i. S. des § 6 der Verordnung über das Bewachungsgewerbe vorliegt
Formulare
Rechtsgrundlagen (Allgemein)

