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Anliegen A-Z: Definition: Sperrmüll

Beschreibung


Was gehört zum Sperrmüll und was nicht?

Zum Sperrmüll gehören Gegenstände, die im Haushalt und im Garten anfallen und selbst nach einer Zerkleinerung wegen ihrer Sperrigkeit, ihres Gewichtes oder ihrer Materialbeschaffenheit

  • nicht in die zugelassenen Abfallbehälter passen,
  • das Entleeren der Abfallbehälter erschweren oder
  • die Abfallsammelfahrzeuge und Einrichtungen der Abfallbehandlungsanlage beschädigen könnten.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Benzinbetriebene Gartengeräte, z.B. Kettensägen und Rasenmäher (der Tank muss rückstandslos entleert sein!)
  • Gartenmöbel und -geräte
  • Kinderwagen
  • Lattenroste und Matratzen
  • Möbel (Sessel, Stühle, Schränke usw.)
  • Regale
  • Teppiche und Fußbodenbeläge
  • Türen und Fenster (ohne Glas)

Nicht zum Sperrmüll gehören Abfälle aus folgenden Bereichen:

Nähere Informationen zur Sperrmüllabfuhr durch den Abfallwirtschaftsbetrieb und zur eigenständigen Anlieferung von Sperrmüll finden Sie hier:

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Formulare

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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Abfallwirtschaftssatzung § 17

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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