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Anliegen A-Z: Ehefähigkeitszeugnis für deutsche Staatsangehörige
Beschreibung
Gesamtthemenübersicht Eheschließung
1. Allgemeines
Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung des deutschen Standesbeamten zur Eheschließung im Ausland, dass der Eheschließung der beiden in diesem Zeugnis genannten Verlobten kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht.
2. Verfahren
- Wenn Sie im Ausland heiraten bzw. eine Lebenspartnerschaft eingehen möchten, sollten Sie sich bei der zuständigen Auslandsvertretung (Konsulat/Botschaft) erkundigen, welche Unterlagen Sie benötigen.
- In den meisten Fällen dürfte eine deutsche Aufenthaltsgenehmigung (in ihr ist der Familienstand vermerkt) genügen.
- Sollten Sie deutscher Staatsangehöriger sein und es wird ein Ehefähigkeitszeugnis von Ihnen verlangt, müssen Sie dies beim Standesamt Ihres Wohnortes beantragen.
- Wenn kein Wohnsitz im Bundesgebiet Deutschland mehr besteht, muss das Ehefähigkeitszeugnis beim Standesamt des letzten Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland beantragt werden.
3. Beantragung
- Für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses benötigen Sie Unterlagen (im Original; mit Übersetzung, wenn nicht in deutscher Sprache) von sich und Ihrem Verlobten/Ihrer Verlobten.
- Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei uns, welche Unterlagen bei der Beantragung vorgelegt werden müssen.
4. Kontakt
Für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch einen Termin.
Frau Hey, Tel. 0441/235-2540
Frau Hollwege, Tel. 0441/235-2546
Herr Jürgens-Tatje, Tel. 0441/235-2545
Frau Kaiser, Tel. 0441/235-2541 (nur vormittags)
Gebühren
- Ein Ehefähigkeitszeugnis kostet 40,00 Euro oder
- wenn einer der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, 80,00 Euro
Zuständige Organisationseinheit(en)

