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Anliegen A-Z: Eheschließung im Ausland

Beschreibung

Gesamtthemenübersicht Eheschließung

1. Allgemeines

  • Auch im Ausland geschlossene Ehen werden grundsätzlich anerkannt, wenn die Trauung in der für das jeweilige Land üblichen und vorgeschriebenen Form von den zuständigen Stellen durchgeführt worden ist.
  • Sie sollten sich rechtzeitig informieren, welche Papiere Sie für Ihre Eheschließung im Ausland benötigen. Auskünfte können Ihnen die deutschen Konsulate in den einzelnen Ländern, die Botschaft des betreffenden Landes in der Bundesrepublik, insbesondere aber auch das ausländische Standesamt bei dem Sie die Ehe schließen möchten, geben.
  • Manche Staaten fordern von Ihnen ein Ehefähigkeitszeugnis. Dies stellt Ihnen das für Sie zuständige Wohnsitzstandesamt aus.

2. Verfahren

  • Wenn Sie im Ausland geheiratet haben, lassen Sie Ihre ausländischen Heiratsurkunden möglichst direkt durch die zuständige ausländische Behörde beglaubigen und durch die deutsche Botschaft legalisieren. Wenn keine mehrsprachige Heiratsurkunde (auch in deutscher Sprache) ausgestellt wurde, dann lassen Sie diese anschließend von einem zugelassenen Übersetzungsbüro in die deutsche Sprache übersetzen.
  • Wenn Sie zurück in Deutschland sind und der geänderte Familienstand in das Melderegister eingetragen werden soll, gehen Sie mit Ihren Unterlagen zu einem der Bürgerbüros (Bürgerbüro-Mitte oder Bürgerbüro-Nord).

3. Nachbeurkundung einer Eheschließung im Ausland

Schließlich können Sie Ihre im Ausland geschlossene Ehe auch im Standesamt nachbeurkunden lassen. Weitere Informationen lesen Sie unter Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe.


4. Kontakt

Frau Hey, Tel. 0441/235-2540

Frau Hollwege, Tel. 0441/235-2546

Herr Jürgens-Tatje, Tel. 0441/235-2545

Frau Kaiser, Tel. 0441/235-2541 (nur vormittags)

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