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Anliegen A-Z: Eheschließung, Namensführung
Beschreibung
Gesamtthemenübersicht Eheschließung
1. Gemeinsamer Ehename
Sie haben verschiedene Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe:
- Sie können bei der Eheschließung einen gemeinsamen Ehenamen
bestimmen. - Dies kann der Name des Mannes oder der Name der Frau sein.
- Die Ehenamensbestimmung muss nicht unbedingt schon bei der Eheschließung erfolgen, sondern kann ohne jede Frist auch zu jedem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden.
- Beispiel:
Sabine Traum, geb. Sommer & Theo Traum oder
Sabine Sommer & Theo Sommer, geb. Traum
Hinweis:
Eine Ehenamensbestimmung ist unwiderruflich.
2. Getrennte Namensführung
- Wenn Sie keinen Ehenamen führen wollen, verbleibt es bei getrennter Namensführung, d.h. Sie beide führen den Namen weiter, den Sie bei Eingang der Ehe tragen.
- Beispiel:
Sabine Sommer & Theo Traum
3. Doppelname
- Sofern ein Ehename bestimmt wird, der nicht Ihr Name ist, können Sie Ihren Namen dem neuen Ehenamen voranstellen oder anfügen.
- Sie allein können dann einen Doppelnamen führen.
- Die Bestimmung des Doppelnamens muss nicht unbedingt schon bei der Eheschließung erfolgen, sondern kann ohne jede Frist auch zu jedem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden.
- Beispiel:
Sabine Sommer & Theo Sommer-Traum oder
Sabine Sommer & Theo Traum-Sommer oder
Sabine Sommer-Traum & Theo Traum oder
Sabine Traum-Sommer & Theo Traum
Hinweis:
Die Bestimmung eines Doppelnamens für beide Ehepartner lässt das deutsche Namensrecht nicht zu!
Gebühren
- Ehenamensbestimmung am Tag der Eheschließung - gebührenfrei
- Ehenamensbestimmung nach Eheschließung - 25,00 Euro
- Doppelnamenbestimmung - 25,00 Euro
Zuständige Organisationseinheit(en)

