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Anliegen A-Z: Eheschließung, Namensführung

Beschreibung

Gesamtthemenübersicht Eheschließung

1. Gemeinsamer Ehename

Sie haben verschiedene Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe:

  • Sie können bei der Eheschließung einen gemeinsamen Ehenamen
    bestimmen.
  • Dies kann der Name des Mannes oder der Name der Frau sein.
  • Die Ehenamensbestimmung muss nicht unbedingt schon bei der Eheschließung erfolgen, sondern kann ohne jede Frist auch zu jedem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden.

  • Beispiel:
    Sabine Traum, geb. Sommer & Theo Traum oder
    Sabine Sommer & Theo Sommer, geb. Traum

Hinweis:
Eine Ehenamensbestimmung ist unwiderruflich.

2. Getrennte Namensführung

  • Wenn Sie keinen Ehenamen führen wollen, verbleibt es bei getrennter Namensführung, d.h. Sie beide führen den Namen weiter, den Sie bei Eingang der Ehe tragen.
  • Beispiel:
    Sabine Sommer & Theo Traum  

3. Doppelname

  • Sofern ein Ehename bestimmt wird, der nicht Ihr Name ist, können Sie Ihren Namen dem neuen Ehenamen voranstellen oder anfügen.
  • Sie allein können dann einen Doppelnamen führen.
  • Die Bestimmung des Doppelnamens muss nicht unbedingt schon bei der Eheschließung erfolgen, sondern kann ohne jede Frist auch zu jedem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden.

  • Beispiel:
    Sabine Sommer & Theo Sommer-Traum oder
    Sabine Sommer & Theo Traum-Sommer oder
    Sabine Sommer-Traum & Theo Traum oder
    Sabine Traum-Sommer & Theo Traum

Hinweis:
Die Bestimmung eines Doppelnamens für beide Ehepartner lässt das deutsche Namensrecht nicht zu!


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Gebühren

  • Ehenamensbestimmung am Tag der Eheschließung - gebührenfrei
  • Ehenamensbestimmung nach Eheschließung - 25,00 Euro
  • Doppelnamenbestimmung - 25,00 Euro

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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