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Anliegen A-Z: Eheschließung, Unterlagen für die Anmeldung

Beschreibung

Hier finden Sie eine Aufzählung, welche Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung benötigt werden. Allerdings können in Einzelfällen weitere Unterlagen notwendig sein. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Unterlagen Sie brauchen, erkundigen Sie sich bitte vorab telefonisch oder per E-Mail bei uns.

  • Eine willige Frau oder einen willigen Mann, je nachdem.
  • Gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Aktuelle Aufenthaltsbescheinigung von der Meldebehörde. Wenn Sie beide in Oldenburg gemeldet sind, erstellt das Standesamt diese für Sie.
  • Aktuell beglaubigte Abschrift aus dem Geburtseintrag aus dem Standesamt Ihres Geburtsortes
  • Falls ein Partner schon verheiratet war oder eine Lebenspartnerschaft begründet hatte, brauchen Sie neben der aktuellen Abschrift des Geburtseintrags eine aktuelle Eheurkunde der vorherigen Ehe mit Eintrag über der Auflösung der Ehe bzw. eine aktuelle Lebenspartnerschaftsurkunde mit Eintrag der Auflösung der früheren Lebenspartnerschaft.
  • Haben Sie ein gemeinsames Kind mit Ihrem Partner, so benötigen Sie die Geburtsurkunde des Kindes und ggf. den Nachweis über eine schon abgegebene Sorgerechtserklärung.
  • Bargeld oder eine EC-Karte für die Gebühren 
In folgenden Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall beim Standesamt erkundigen:
  • wenn Sie oder Ihr(e) Partner(in) eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen,
  • nicht im Bundesgebiet geboren oder adoptiert sind,
  • Ihre letzte Ehe im Ausland geschlossen haben oder aufgelöst wurde,
  • gemeinsame Kinder im Ausland geboren sind oder
  • wenn Sie eine Lebenspartnerschaft begründet hatten.

Bitte vereinbaren Sie mit uns vorab telefonisch oder per E-Mail einen Termin. Sie erhalten dann eine umfassende Beratung, welche Unterlagen für Sie erforderlich sind und wie Sie diese beschaffen können.

Noch ein Hinweis:
Werden die erforderlichen Dokumente beim Standesamt Oldenburg geführt, greifen wir auf die bei uns vorhandenen Personenstandsregister zurück. Sie brauchen sich diese Unterlagen dann nicht vorab besorgen.

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