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Anliegen A-Z: Einzahlung/Einnahmebuchhaltung

Beschreibung

Die Stadtkasse Oldenburg ist für die zentrale Zahlungsabwicklung aller Einnahmen der Stadt Oldenburg zuständig.

In der Einnahmebuchhaltung werden die auf den städtischen Bankkonten eingegangenen Zahlungen angenommen und überwacht. Neben internen Aufgaben werden dort überzahlte Beträge zur Erstattung vorbereitet und bei überfälligen Forderungen (automatisch erstellte) Mahnungen an die Zahlungspflichtigen versandt.

Wichtiger Hinweis:

Die Stadtkasse Oldenburg wird grundsätzlich nur auf Anweisung der einzelnen Fachdienste tätig. Anfragen zur Steuerpflicht, Veranlagung, Bußgeldbescheid, Sachverhalt, Grund und Höhe der Forderung, Ratenzahlung/Stundung etc. sind deshalb direkt an die Fachdienste zu richten.

1. Überweisung

Die Begleichung einer Forderung kann auf ein Bankkonto der Stadtkasse Oldenburg erfolgen. Bei einer Überweisungen ist immer das Kassenzeichen anzugeben. Die Bankkonten der Stadtkasse Oldenburg finden Sie hier » 

2. Bareinzahlung

Im Bürgerbüro Mitte, Pferdemarkt 14, und Bürgerbüro Nord, Stiller Weg 10, befinden sich Kassenautomaten. Hier können Einzahlungen in bar oder mit EC- Karte erfolgen. Hierzu ist es notwendig, dass das auf dem Bescheid mitgeteilte Kassenzeichen angegeben wird.

Wichtiger Hinweis:

Ist eine Einzahlung an die Stadtkasse Oldenburg vorgenommen worden und eine wichtige Angabe, z.B. das Kassenzeichen nicht im Verwendungszweck eingetragen worden, können die Beträge nicht zugeordnet werden. Diese Zahlungen werden zunächst auf ein Verwahrkonto der Stadtkasse gebucht. Dadurch kann es zu unberechtigten Mahnungen oder Vollstreckungsaufträgen kommen. Bei diesbezüglichen Rückfragen sind die Mitarbeiter der Stadtkasse Oldenburg jederzeit gerne behilflich.

Bei regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen  besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am Lastschriftverfahren.

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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