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Anliegen A-Z: Elektronikschrott

Beschreibung

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Am 24. März 2005 ist das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in Kraft getreten. Das Gesetz sieht u.a. vor, dass Elektro- und Elektronikgeräte getrennt erfasst und einer Verwertung / sicheren Entsorgung zugeführt werden müssen.

Private Haushalte und das Kleingewerbe können ihre Altgeräte unentgeltlich bei den kommunalen Sammelstellen abgeben. Die Hersteller der Geräte sind verpflichtet, die gesammelten Geräte zurückzunehmen und sicher zu entsorgen / verwerten.

Das ElektroG soll dazu führen, dass Elektro- und Elektronikgeräte in Zukunft umweltgerechter produziert werden: langlebig, gut verwertungsfähig und frei von besonders gefährlichen Substanzen.

Was ist Elektro- und Elektronikschrott?

 Elektro- und Elektronikgeräte im Sinne des Gesetzes sind

1. Geräte, die zu ihrem Betrieb elektrische Ströme oder elektromagnetische
    Felder benötigen,

 2. Geräte zur Erzeugung, Übertragung und Messung solcher Ströme und
     Felder,

die für ihren Betrieb mit Wechselspannung von höchstens 1.000 Volt oder Gleichspannung von höchstens 1.500 Volt ausgelegt sind.

    
Wie werden Elektro- und Elektronikgeräte erfasst?

Private Haushalte und Kleingewerbe
Für die Sammlung von Altgeräten aus privaten Haushalten und dem Kleingewerbe ist der Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Oldenburg zuständig. Seit dem 24. März 2006 können Altgeräte unentgeltlich an Sammelstellen abgegeben werden. Dazu zählen auch Geräte, die Händler aus privaten Haushalten übernommen haben. Die Erfassung erfolgt in 5 verschiedenen Sammelgruppen:

Sammelgruppe 1:
- Haushaltsgroßgeräte (außer Kühlgeräte):   z.B. Waschmaschinen,
  Spülmaschinen, Herde, Heizgeräte
- Automatische Ausgabegeräte:   z.B. Geldautomaten,  Automaten für
  Heißgetränke

Sammelgruppe 2:
- Kühlgeräte:   z.B. Kühlschränke, Gefriergeräte

Sammelgruppe 3:
- Informations- und Telekommunikationsgeräte: z.B. Computer, Drucker,
  Taschenrechner, Telefone, Kopiergeräte
- Geräte der Unterhaltungselektronik: z.B. Fernsehgeräte, Radiogeräte,
  Musikinstrumente, Videokameras

Sammelgruppe 4:
- Gasentladungslampen

Sammelgruppe 5:
- Haushaltskleingeräte:   z.B. Bügeleisen, Toaster, Staubsauger,
  Rasierapparate, Waagen, Kaffeemaschinen, Uhren
- Beleuchtungskörper (außer Gasentladungslampen):   z.B. Leuchtstofflampen,
  Kompaktleuchtstofflampen, (keine Glühbirnen)
- elektrische und elektronische Werkzeuge:   z.B. Bohrmaschinen,
  Nähmaschinen, Rasenmäher, Schweiß- und Lötwerkzeuge
- Spielzeuge:   z.B. Elektrische Eisenbahnen oder Autorennbahnen,
  Videospielkonsolen, Geldspielautomaten
- Sport- und Freizeitgeräte:   z.B. Fahrrad-, Tauch-, Laufcomputer
- Medizinprodukte:   z.B. Beatmungsgeräte, Blutdruckmessgeräte,
  Analysegeräte
- Überwachungs- und Kontrollgeräte:   z.B. Rauchmelder, Heizregler,
  Thermostate

Sonstige Herkunftsbereiche
Elektro- und Elektronikgeräte aus dem gewerblichen Bereich, die hinsichtlich Beschaffenheit und Menge nicht mit den in Haushalten anfallenden Geräten vergleichbar sind, nimmt der Abfallwirtschaftsbetrieb nicht an.
Das ElektroG verpflichtet die Hersteller bzw. die Besitzer solcher Geräte zur Entsorgung. Hersteller müssen solche Geräte entsorgen, die nach dem 13.08.05 in Verkehr gebracht wurden. Elektrogeräte, die vor dem 13.08.05 in Verkehr gebracht wurden, muss der Besitzer auf seine Kosten entsorgen lassen.

Entsorgung

Der Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Oldenburg bietet privaten Haushalten und dem Kleingewerbe folgende Möglichkeiten zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten an:

1.) Abfallbehandlungsanlage Neuenwege, Barkenweg 3, 26135 Oldenburg;
      Nur Mengen über 2 cbm
2.) Wertstoffannahmestelle Neuenwege, Barkenweg 6, 26135 Oldenburg;               (Mengen bis maximal 2 cbm)
3.) Wertstoffannahmestelle Langenweg, Felix-Wankel-Str. 7, 26125 Oldenburg;  (Mengen bis maximal 2 cbm)
4.) Sperrmüllsammlung
5.) Mobile Schadstoffsammlung: Nur Annahme von Elektro­kleingeräten aus
     privaten Haushalten (keine Bildschirme und Monitore)

Kosten

Die Anlieferung von Elektro- und Elektronikgeräten an den genannten Annahmestellen aus privaten Haushalten sowie solcher Geräte aus sonstigen Herkunftsbereichen, die hinsichtlich Beschaffenheit und Menge mit den in privaten Haushalten anfallenden Geräten vergleichbar sind, ist kostenlos.

Elektronikschrott wird auch im Rahmen der Sperrmüllabfuhr abgeholt.
Kosten: 25,00 Euro pro Abfuhr 

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Formulare

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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Abfallwirtschaftssatzung § 16

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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