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Anliegen A-Z: Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ändern
Beschreibung
1. Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ändern
Dem Arbeitgeber werden die Lohnsteuerabzugsmerkmale elektronisch im zweiten Kalendervierteljahr 2012 zur Verfügung stehen.
Wenn bereits eine Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale beantragt wurde und das Finanzamt eine Bescheinigung über die geänderten ELStAM ausgehändigt hat, sind diese, wie früher die Lohnsteuerkarte 2010, dem Arbeitgeber vorzulegen.
Für den Fall, dass seitens des Finanzamtes keine schriftliche Bescheinigung wegen des beabsichtigten vollelektronischen Verfahrens versendet wurde, wird derzeit geprüft, auf welche Weise auch hier der Lohnsteuerabzug
2012 auf der Grundlage der beantragten Änderung sichergestellt werden kann.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Oldenburg »
2. Lohnsteuerklasse für 2012 ändern
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
3. Wegfall Lohnsteuerkarte
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
- Einkommensteuergesetz (EStG)

