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Anliegen A-Z: Elterngeld berechnen

Beschreibung

Gesamtthemenübersicht Elterngeld

Elterngeld berechnen

  • Das Elterngeld orientiert sich grundsätzlich an dem durchschnittlichen bereinigten monatlichen Nettoeinkommen, das dem Elternteil in den 12 Monaten vor der Geburt zur Verfügung stand
  • Ersetzt 67% bzw. 65% des nach der Geburt des Kindes wegfallenden monatlichen Erwerbseinkommens.
  • Für Geringverdiener gibt es eine höhere Ersatzrate. Liegt das monatliche Einkommen unter 1.000,00 Euro, so erhöht sich der Prozentsatz für jede 2,00 Euro um 0,1%
  • Anspruchsberechtigte erhalten mindestens 300,00 Euro und maximal 1.800,00 Euro

Geschwisterbonus

  • Erhält man zusätzlich zum errechneten Elterngeld, solange 1 älteres Geschwisterkind unter 3 Jahren oder 2 Kinder unter 6 Jahren mit im Haushalt leben
  • Beträgt 10% des zustehenden Elterngeldes, mindestens 75,00 Euro
  • Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld um je 300,00 Euro für jedes weitere Mehrlingskind

Hinweis:
Umfangreiche Informationen zum Elterngeld mit einem Online-Elterngeldrechner und Broschüre bieten das Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit und Integration hier:

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Gebühren

  • keine

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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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