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Anliegen A-Z: Elterngeld berechnen
Beschreibung
Gesamtthemenübersicht Elterngeld
Elterngeld berechnen
- Das Elterngeld orientiert sich grundsätzlich an dem durchschnittlichen bereinigten monatlichen Nettoeinkommen, das dem Elternteil in den 12 Monaten vor der Geburt zur Verfügung stand
- Ersetzt 67% bzw. 65% des nach der Geburt des Kindes wegfallenden monatlichen Erwerbseinkommens.
- Für Geringverdiener gibt es eine höhere Ersatzrate. Liegt das monatliche Einkommen unter 1.000,00 Euro, so erhöht sich der Prozentsatz für jede 2,00 Euro um 0,1%
- Anspruchsberechtigte erhalten mindestens 300,00 Euro und maximal 1.800,00 Euro
Geschwisterbonus
- Erhält man zusätzlich zum errechneten Elterngeld, solange 1 älteres Geschwisterkind unter 3 Jahren oder 2 Kinder unter 6 Jahren mit im Haushalt leben
- Beträgt 10% des zustehenden Elterngeldes, mindestens 75,00 Euro
- Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld um je 300,00 Euro für jedes weitere Mehrlingskind
Hinweis:
Umfangreiche Informationen zum Elterngeld mit einem Online-Elterngeldrechner und Broschüre bieten das Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit und Integration hier:
Gebühren
- keine
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
Zuständige Organisationseinheit(en)

