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Anliegen A-Z: Maklergewerbe

Beschreibung

Ihre Ansprechpartner:

  • Frau Behrens, Telefon: 0441 - 235 3076
  • Frau Karger, Telefon: 0441 - 235 2622

Sie können uns auch gerne eine E-Mail schreiben. Klicken Sie dazu bitte hier.


Wer gewerbsmäßig Immobilien, Finanzierungen oder Kapitalanlagen vermittelt, Anlageberatung betreibt, als Bauträger tätig wird oder als Baubetreuer Bauvorhaben wirtschaftlich vorbereitet, benötigt eine Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung (GewO).

Die Erlaubnis gilt nicht für Tätigkeiten, (Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäfte), für die eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz erforderlich ist.

Um prüfen zu können, ob die Erlaubnis erteilt werden kann oder ob evtl. Versagungsgründe im Sinne von § 34 c Abs. 2 GewO vorliegen, sind die  unten aufgeführten Unterlagen zu beantragen bzw. vollständig
ausgefüllt vorzulegen.

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Gebühren

Die Gebühren betragen bis zu 2.360,00 € und richten sich nach dem Maß des Verwaltungsaufwands, der durch die Bearbeitung des Antrages entstanden ist.

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Benötigte Unterlagen

  • ein Führungszeugnis (zur Vorlage bei Behörden)              
  • ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister (zur Vorlage bei Behörden)     Bürgerbüro

Beides darf nicht älter als drei Monate sein. Beanzutragen bei der für Sie zuständigen Meldebehörde. In der Stadt Oldenburg können die Unterlagen in den Bürgerbüros Mitte und Nord beantragt werden.

  • eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (vom Finanzamt)
  • eine Bescheinigung, dass kein Insolvenzverfahren anhängig ist (vom Amtsgericht)
  • eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass keine eidesstattliche Versicherung abgegeben wurde oder ein Haftantrag zur Ableistung dieser Versicherung besteht (keine Eintragung im Schuldnerverzeichnis) (vom Amtsgericht)

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Formulare

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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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