Anliegen A-Z: Erschließung
Beschreibung
Ein Grundstück an sich ist noch kein Bauland. Zuvor müssen die Voraussetzungen geschaffen werden, die eine bauliche Nutzung überhaupt ermöglichen. Die Bebauung von Grundstücken setzt daher deren Erschließung voraus. Dies schreiben sowohl das Baugesetzbuch (BauGB) als auch die Landesbauordnung vor.
Für die Erschließung verantwortlich ist die jeweilige Gemeinde. Während im Baugesetzbuch die bauplanungsrechtlichen Aspekte geregelt sind, die sich normalerweise auf öffentliche Erschließungsanlagen bis zu den Grenzen des privaten Grundstücks beschränken, beziehen sich die einschlägigen Bestimmungen der Landesbauordnung auf die bauordnungsrechtliche Erschließung auf dem Baugrundstück selbst.
Die Erschließung eines Grundstücks dient dessen Versorgung, Entsorgung sowie der Anbindung an eine öffentliche Straße. Im Einzelnen gilt es, folgende Anforderungen zu erfüllen:
- Versorgung mit Trink- und Löschwasser, Strom, Gas und ggf.
mit Fernwärme; - Entsorgung von Abwasser, Oberflächenwasser und Abfällen;
- Zugang oder Zufahrt zu einer öffentlichen Straße;
- Feuerwehrzugang bzw. -zufahrt (§ 5 NBauO i.V.m. §§ 2, 3 DVNBauO
Ansprechpartner:
Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz
Kundenzentrum Bau
Industriestr. 1
Eingang C
Erdgeschoss
Öffnungszeiten:
Mo. bis Fr.: 8.00 - 12.00 Uhr
Mo. bis Do.: 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Telefone: 235-3637 oder 235-3673
Fax: 235-3440
- für Kleinkläranlagen, Versickerung, Einleitung in Straßengraben:
Amt für Umweltschutz und Bauordnung
Naturschutz und technischer Umweltschutz
-Untere Wasserbehörde-,
Industriestr. 1
Herr Unruh, Tel. 235-2286 - für Verkehrsanbindung:
Amt für Verkehr und Straßenbau
Straßenunterhaltung,
Industriestr. 1, Eingang A
Herr Fitschen für Bezirk Nord, Tel. 235-2509
Herr Hockmann für Bezirk Süd, Tel. 235-2287 - für das Kanalnetz:
Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband (OOWV)
Kundenzentrum im Trink- und Abwasserzentrum
Oldenburg beim OOWV
Donnerschweer Str. 72 - 80
Mo. bis Do.: 8.00 - 16.00 Uhr und Fr.: 8.00 - 12.00 Uhr
Tel. 0441/5707-520
Internet: www.oowv.de
Zuständige Organisationseinheit(en)

