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Anliegen A-Z: EU-Kartenführerschein - Umstellung

Beschreibung

Sind Sie in Oldenburg mit Hauptwohnsitz gemeldet und noch im Besitz des alten Führerscheines (grau oder rosafarben) und möchten diesen in einen EU-Kartenführerschein umtauschen, dann müssen Sie bei der Stadt Oldenburg (Oldb) im Bürger- und Ordnungsamt, Bürgerbüro-Nord, Führerscheinstelle, Stiller Weg 10, persönlich vorsprechen.

Bestimmungen und Empfehlungen § 76 und Anlage 3 FeV

Die Umstellung Ihres alten Führerscheines ist freiwillig.

Bestimmte Gruppen müssen allerdings ihren alten Führerschein tauschen, wenn sie weiterhin die bisherige Berechtigung in vollem Umfang behalten möchten.

Hiervon sind in erster Linie Personen betroffen, die das 50. Lebensjahr vollenden oder vollendet haben und eine Fahrerlaubnis der Klasse 2 besitzen, weil Sie mit  dem 50. Lebensjahr die Berechtigung, Fahrzeuge der Klasse 2 zu führen, verlieren.

Auch für Personen mit einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 kann der Umtausch sinnvoll sein, weil damit alte Rechte gesichert werden können. Bei Beantragung des EU-Führerscheins kann Ihnen auf Antrag die Klasse T und auch die Klasse CE79* (nur bis zum 50. Lebensjahr* § 76, § 23, § 24 FeV) erteilt werden, wenn sie diese Fahrzeuge führen müssen. 

Ein Umtausch ist zwingend erforderlich, wenn Sie einen internationalen Führerschein, einen Führerschein zur Fahrgastbeförderung oder die Fahrerkarte erwerben möchten.

Über Einzelheiten informiert Sie die Führerscheinstelle.

Im Übrigen ist ein Umtausch für alle Führerscheininhaber sinnvoll, weil Sie mit dem neuen EU-Führerschein Klarheit über den Umfang Ihrer Fahrberechtigung nach EU-Recht erhalten.  Auch im Ausland erleichtert der EU-Führerschein die Verständigung mit den Ordnungskräften und bei der Anmietung von Kraftfahrzeugen.

Die Bearbeitungszeit beträgt ca. drei Wochen.

Hinweise zur Abholung durch eine bevollmächtigte Person finden Sie >>hier.

Hinweis
Wenn Sie es wünschen, kann bei Abholung Ihres EU-Kartenführerscheins sofort ein Internationaler Führerschein ausgestellt werden. Bitte bringen Sie in diesem Fall ein Passbild und Ihren Personalausweis mit.

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Gebühren

  • Gebühren 24,00 Euro (zu zahlen bei Antragstellung)
  • zzgl. 5,00 € bei Direktzustellung des Führerscheins (zu zahlen bei Antragstellung)
  • zzgl. 25,00 € bei zusätzlicher Expresslieferung (zu zahlen bei Antragstellung); die Lieferzeit beträgt dann ca. 2 bis 4 Tage
  • ggf. 14,00 € für den Internationalen Führerschein (zu zahlen bei Abholung des Kartenführerscheins und Antragstellung des Internationalen Führerscheins)

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Benötigte Unterlagen

  • Führerschein
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • 1 aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Ein Passbildautomat steht in den Räumen des Bürgerbüros zur Verfügung).
  • Karteikartenabschrift. Nur wenn die Stadt Oldenburg den Führerschein nicht ausgestellt hat, benötigen Sie einen Auszug aus dem Führerscheinregister der Behörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat. (kann schriftlich oder telefonisch bei der ausstellenden Behörde - KBA, Verzeichnis der Behörden - beantragt werden).

Ihren bisherigen Führerschein können Sie behalten, wenn wir das Dokument entwertet haben.


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Zuständige Organisationseinheit(en)

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