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Anliegen A-Z: Fahrerkarte – Ersterteilung, Verlängerung und Ersatz
Beschreibung
Diverse neu zugelassene Nutzfahrzeuge und Busse müssen ab dem 1.5.2006 mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet sein. Es zeichnet die Lenk- und Ruhezeiten auf, erschwert Manipulationen und erleichtert Kontrollen. Zur Nutzung des digitalen Kontrollgerätes wird die so genannte Fahrerkarte benötigt. Sie enthält Angaben zur Identität des Fahrers und speichert die Tätigkeitsdaten. In Niedersachsen werden die Fahrerkarten durch die jeweiligen Fahrerlaubnisbehörden ausgestellt. Hierzu ist eine persönliche Antragstellung bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnsitzes erforderlich.
Jeder Fahrer erhält nur eine Fahrerkarte. Sie ist nicht übertragbar und auf allen Fahrten mitzuführen. Die Fahrerkarte ist bei Erstausstellung sowie bei Verlängerung jeweils für fünf Jahre gültig.
Ist Ihnen die Fahrerkarte verloren gegangen, müssen Sie entweder bei der Führerscheinstelle oder bei einem Notar eine Versicherung an Eides Statt abgeben.
Ist Ihnen die Fahrerkarte gestohlen worden, müssen Sie den Diebstahl bei der Polizei anzeigen und die Diebstahlsmeldung bei der Antragstellung vorlegen.
Gebühren
- Gebühr Ersterteilung und Verlängerung 37,00 Euro (zu zahlen bei Antragstellung)
- Gebühr Direktzustellung 42,00 € (zu zahlen bei Antragstellung)
- Gebühr Ersatzausstellung 67,70 € (inkl. Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung)
Benötigte Unterlagen
- Antrag
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Kartenführerschein oder Führerschein aus einem anderen EU beziehungsweise EWR Land (sollten Sie keinen Kartenführerschein besitzen, müssen Sie Ihren alten Führerschein umtauschen) Umtausch Führerschein, EU/EWR Staaten
- Karteikartenabschrift. Nur wenn die Stadt Oldenburg den Führerschein nicht ausgestellt hat, benötigen Sie einen Auszug aus dem Führerscheinregister der Behörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat. (kann schriftlich oder telefonisch bei der ausstellenden Behörde - KBA, Verzeichnis der Behörden - beantragt werden).
- Bei einem Wohnsitz außerhalb der EU sind eine Arbeitserlaubnis und der Arbeitsvertrag vorzulegen
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Foto-Mustertafel) (Fotoboxen stehen in den Räumen des Bürgerbüros zur Verfügung)
- evtl. Eidesstattliche Versicherung von einem Notar
- evtl. Diebstahlsanzeige der Polizei
Die Bearbeitungszeit beträgt max. zwei Wochen.
Hinweise zur Abholung durch eine bevollmächtigte Person finden Sie >> hier.
Die Werkstattkarten und auch die Unternehmerkarten sind beim Gewerbeaufsichtsamt am Theodor – Tantzen - Platz 8, 26122 Oldenburg, Telefon 0441/7990, zu beantragen.
Zuständige Organisationseinheit(en)

