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Anliegen A-Z: Fahrerlaubnis - Erweiterung

Beschreibung

Der Antrag auf Erweiterung einer Fahrerlaubnis ist zusammen mit den weiteren Antragsunterlagen bei der Stadt Oldenburg (Oldb) im Bürger- und Ordnungsamt, Bürgerbüro-Nord, Führerscheinstelle, Stiller Weg 10, zu stellen, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Oldenburg (Oldb) begründen. In der Regel erledigt die ausbildende Fahrschule sämtliche Formalitäten für Sie.

Fahrerlaubnisklassen

Mindestalter

Den Antrag können Sie frühestens sechs Monate vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters stellen. Das Mindestalter beträgt:

  • 16 Jahre bei Klasse A1, L, M, T und
  • 18 Jahre bei Klasse B, BE, C1, C1E, C, und CE
  • 21 Jahre bei Klasse D, D1 , DE, D1E
  • 25 Jahre bei Klasse A unbeschränkt mit direktem Einstieg.

Prüfungen und Aushändigung des Führerscheins
Nach Prüfung der Antragsvoraussetzungen (Bearbeitungszeit etwa vier bis sechs Wochen) wird die Technische Prüfstelle mit der Durchführung der Fahrprüfung beauftragt. Alles Weitere im Zusammenhang mit der theoretischen und praktischen Prüfung erfahren Sie in der Fahrschule.

Nach der bestandenen Prüfung wird Ihnen entweder der vorbereitete Führerschein oder eine Prüfbescheinigung ausgehändigt. Erhalten Sie eine Prüfbescheinigung, müssen Sie bei der Führerscheinstelle vorsprechen und Sie können eine vorläufige Fahrerlaubnis gegen eine Gebühr von 8,70 Euro erhalten.

Wenn Sie Ihren Führerschein bei uns abholen, bringen Sie bitte Ihre vorläufige Fahrerlaubnis oder den alten Führerschein und Ihren Personalausweis mit.

Hinweise zur Abholung durch eine bevollmächtigte Person finden Sie >>hier.

Sollten Sie mehrere Klassen beantragt haben, kann Ihnen gegen Vorlage der Prüfbescheinigung ebenfalls eine vorläufige Fahrberechtigung für die bestandene Klasse für drei Monate gegen eine Gebühr von 8,70 Euro ausgestellt werden.


Besonderheiten für gewerbliche Kraftfahrer

   

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Gebühren

  • Antragsgebühr 42,60 Euro oder 43,40 Euro (zu zahlen bei Antragstellung)
  • Antragsgebühr für eine Ausnahmegenehmigung (zu zahlen bei Antragstellung) Die Gebühr richtet sich nach Klasse und Umfang.
  • Führungszeugnis 13,-- Euro (zu zahlen bei Antragstellung)

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Benötigte Unterlagen

  • Antragsformular
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Führerschein
  • Karteikartenabschrift der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde, sofern der bisherige Führerschein nicht von der Stadt Oldenburg (Oldb) ausgestellt wurde (kann schriftlich oder telefonisch bei der ausstellenden Behörde - KBA, Verzeichnis der Behörden - Ihres Führerscheines, beantragt werden).
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Foto-Mustertafel) Fotoboxen stehen in den Räumen des Bürgerbüros zur Verfügung
  • Bescheinigung über das Sehvermögen § 12 u. Anlage 6 FeV
    Sehtest einer amtlich anerkannten Sehteststelle. Eine Sehtestbescheinigung ist zwei Jahre gültig. Wird ein Sehwert von 0,7 auf beiden Augen nicht erreicht, muss eine Bescheinigung über eine augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens vorgelegt werden.
    Für die Klassen C1, C, C1, CE und D1, D1E, D, DE, also Kfz über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, ist eine ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise ein Zeugnis eines Augenarztes oder eines Arztes mit der Zusatzbescheinigung „Arbeitsmedizin“ oder „Betriebsmedizin“ erforderlich. Ein ausgestelltes Gutachten oder Zeugnis ist ebenfalls zwei Jahre gültig.
  • Nachweis der Ersten Hilfe § 19 FeV
    Für die Klassen A, B, M, L, S und T benötigen Sie eine Bescheinigung für Sofortmaßnahmen am Unfallort. Eine früher ausgestellte Teilnahmebescheinigung ist gültig, wenn Sie nach dem 01.07.1991 ausgestellt wurde. Für die Klassen C1, C, C1, CE und D1, D1E, D, DE benötigen Sie einen Ausbildungsnachweis in Erster Hilfe.
  • Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung von einem Arzt Ihrer Wahl, einem Arzt mit der Zusatzbescheinigung „Arbeitsmedizin“ oder „Betriebsmedizin“ § 11 Abs. 9,  § 48 e4+5, u. Anlage 5.1 FeV. Auch das Gesundheitsamt der Stadt Oldenburg führt diese Untersuchung durch. Die Bescheinigung wird für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE benötigt. Sie darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein.
  • Leistungspsychologische Gutachten Anlage 5.2 FeV. Benötigt für die Klassen D1, D1E, D und DE. Diese Untersuchung kann durchgeführt werden bei einem Arzt mit der Zusatzbescheinigung „Arbeitsmedizin“ oder „Betriebsmedizin“ oder Unternehmen, wenn sie über bestimmte Apparaturen verfügen, die die Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsfähigkeit oder ähnliches testen dürfen.
  • Führungszeugnis (Behördenführungszeugnis, Belegart 0) bei Klasse D, D1, D1E und DE.
  • Name der ausbildenden Fahrschule. Sollte die ausbildende Fahrschule eine Ferienfahrschule sein, haben Sie Ihren wirtschaftlichen Mittelpunkt in einem anderen Ort und somit eine auswärtige Fahrschule, bedarf es einer Ausnahmegenehmigung.


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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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