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Anliegen A-Z: Fahrerlaubnis - Verlängerung der Klassen C, CE, C1, C1E

Beschreibung

Die Fahrerlaubnis der Klassen C und CE wird für die Dauer von fünf Jahren erteilt. Die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klassen C1 und C1E erfolgt bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres bzw. nach Vollendung des 45. Lebensjahres des Bewerbers für die Dauer von fünf Jahren.

Die Geltungsdauer der Fahrerlaubnis wird um jeweils weitere fünf Jahre verlängert, wenn die nachstehenden Voraussetzungen erfüllt werden.

Der Antrag ist zusammen mit den weiteren Antragsunterlagen persönlich bei der Stadt Oldenburg (Oldb) im Bürger- und Ordnungsamt, Bürgerbüro-Nord, Führerscheinstelle, Stiller Weg 10, zu stellen, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Oldenburg (Oldb) begründen.

Der neue Führerschein wird bei der Bundesdruckerei bestellt. Es ist mit einer Bearbeitungszeit von etwa zwei bis drei Wochen zu rechnen.

Wenn Sie Ihren Führerschein bei uns abholen, halten Sie bitte Ihren Personalausweis bereit.

Hinweise zur Abholung des neuen Führerscheins durch eine bevollmächtigte Person finden Sie >>hier.

Fahrerlaubnisklassen

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Gebühren

  • Antragsgebühr von 42,60 Euro (zu zahlen bei Antragstellung)
  • Sollten Sie die Ausstellung einer vorläufigen Fahrberechtigung wünschen, fällt eine weitere Gebühr in Höhe von 8,70 Euro an.

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Benötigte Unterlagen

  • Antragsformular
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Führerschein
  • Karteikartenabschrift der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde, sofern der bisherige Führerschein nicht von der Stadt Oldenburg (Oldb) ausgestellt wurde (kann schriftlich oder telefonisch bei der ausstellenden Behörde - KBA, Verzeichnis der Behörden - beantragt werden).
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Foto-Mustertafel) (Fotoboxen stehen in den Räumen des Bürgerbüros zur Verfügung).
  • Bescheinigung über das Sehvermögen § 12 und Anlage 6 FeV.
    Für die Klassen C1, C1E, C, CE, also Kfz über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, ist eine ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise ein Zeugnis eines Augenarztes oder eines Arztes mit der Zusatzbescheinigung „Arbeitsmedizin“ oder „Betriebsmedizin“ erforderlich. Ein ausgestelltes Gutachten oder Zeugnis ist zwei Jahre gültig.
  • Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung von einem Arzt Ihrer Wahl oder einem Arzt mit der Zusatzbescheinigung „Arbeitsmedizin“ oder „Betriebsmedizin“  § 11 Abs. 9, § 48 Abs. 4, 5, Anlage 5.1 FeV. Auch das Gesundheitsamt der Stadt Oldenburg führt diese Untersuchung durch. Die Bescheinigung wird für die Klassen C1, C1E, C, CE benötigt. Sie darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein.


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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

§ 23 und § 24 FeV

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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