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Anliegen A-Z: Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen usw.
Beschreibung
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) ist erforderlich, wenn man einen Krankenwagen fährt oder in einem Fahrzeug entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördert. So zum Beispiel in Taxen, Mietwagen, oder PKW im Linienverkehr. Es gibt Ausnahmen für Feuerwehr, Bundeswehr, Katastrophenschutz und bei PKW im Linienverkehr, wenn Besitz der Klasse D/D1 vorliegt.
Der Antrag ist zusammen mit den weiteren Antragsunterlagen persönlich bei der Stadt Oldenburg (Oldb) im Bürger- und Ordnungsamt, Bürgerbüro-Nord, Führerscheinstelle, Stiller Weg 10, zu stellen, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Oldenburg (Oldb) begründen.
Hinweis: Das Mindestalter für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen und Mietwagen beträgt 21 Jahre, das für Krankenkraftwagen 19 Jahre.
Gebühren
- Antragsgebühr von 42,60 Euro (zu zahlen bei Antragstellung)
- Ortskundeprüfung Gebühr von 30,00 Euro (zu zahlen bei Antragstellung)
- Gebühr Führungszeugnis 13,00 Euro (zu zahlen bei Antragstellung)
Benötigte Unterlagen
- Antragsformular
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Führerschein der Klasse B (im Scheckkartenformat), Umstellung in Eu Kartenführerschein bei Taxen und Mietwagen seit mindestens 2 Jahren, bei Krankenkraftwagen mindestens 1 Jahr, § 48.4 FeV.
- Karteikartenabschrift der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde Ihres Führerscheins, sofern dieser nicht von der Stadt Oldenburg (Oldb) ausgestellt wurde (kann schriftlich oder telefonisch bei der ausstellenden Behörde - KBA, Verzeichnis der Behörden - beantragt werden).
- Bescheinigung über das Sehvermögen § 12 und Anlage 6 FeV. Ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise ein Zeugnis eines Augenarztes oder eines Arztes mit der Zusatzbescheinigung „Arbeitsmedizin“ oder „Betriebsmedizin“. Ein ausgestelltes Gutachten oder Zeugnis ist zwei Jahre gültig.
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung von einem Arzt Ihrer Wahl oder einem Arzt mit der Zusatzbescheinigung „Arbeitsmedizin“ oder „Betriebsmedizin“ § 11.9, § 48.4,5 Anlage 5.1 FeV. Auch das Gesundheitsamt der Stadt Oldenburg führt diese Untersuchung durch. Die Bescheinigung darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein.
- Leistungspsychologisches Gutachten Anlage 5.2 FeV. Diese Untersuchung kann durchgeführt werden bei einem Arzt mit der Zusatzbescheinigung „Arbeitsmedizin“ oder „Betriebsmedizin“ oder Unternehmen, wenn sie über bestimmte Apparaturen verfügen, mit denen sie die Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsfähigkeit oder ähnliches testen dürfen. Die Bescheinigungen über die ärztlichen Untersuchungen dürfen bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein.
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe, § 19 FeV falls die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Krankenkraftwagen gelten soll.
- Führungszeugnis (Behördenführungszeugnis, Belegart 0)
- Ortskenntnisprüfung § 48.7 FeV.wird nach Bearbeitung des Antrages (Bearbeitungszeit etwa 4 Wochen) bei der Führerscheinstelle in schriftlicher Form abgenommen. Die Einladung zur Prüfung erfolgt ebenfalls schriftlich.
Formulare
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
Zuständige Organisationseinheit(en)

