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Anliegen A-Z: Freistellung von der Belegungsbindung öffentlich geförderter Wohnungen

Beschreibung

Kann eine subventionierte / geförderte und belegungsgebundene Wohnung nicht oder nur an einen Nichtberechtigten vermietet werden, so besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Freistellung von der Belegungsbindung zu stellen. Dieser Antrag wird nach Überprüfung von bestimmten Voraussetzungen gebührenpflichtig beschieden.

Neben der Genehmigung wird gegebenenfalls für den Subventionsverlust ein monatlicher Ausgleichsbetrag für die Vermieter festgesetzt, bis die Wohnung wieder an Berechtigte vermietet werden kann. Dieser Ausgleichsbetrag wird von der Stadt Oldenburg (Oldb) vereinnahmt und an die N-Bank (früher: Landestreuhandstelle) in Hannover weitergeleitet.

Siehe weitere Hinweise im Anhang zu unserem Antragsformular.

Der Antrag auf Freistellung kann formlos oder mit anliegendem Antragsvordruck gestellt werden.


Auskunft erteilen:

Frau Mutschall, Tel. 235-3324
e-Mail: roswitha.mutschall@stadt-oldenburg.de

Frau Blechschmidt, Tel. 235-2587
e-Mail: birgit.blechschmidt@stadt-oldenburg.de

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