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Anliegen A-Z: Führerschein, Namensänderung

Beschreibung

Wenn sich der Name geändert hat und somit die Daten in Führerschein und Ausweisdokument nicht mehr übereinstimmen, kann die Änderung auch im Führerschein sinnvoll sein.

Eine Pflicht zur Änderung besteht nicht. Abweichende Daten können jedoch zum Beispiel bei allgemeinen Verkehrskontrollen im In- und Ausland oder bei der Anmietung von Fahrzeugen zu Schwierigkeiten führen, da in der Regel Führerschein und Ausweisdokument vorgelegt werden müssen.

Soll die Namensänderung auch im Führerschein erfolgen, ist die Ausstellung eines neuen Kartenführerscheines erforderlich. Die notwendigen Informationen zur Ausstellung erhalten Sie hier.

Hinweise zur Abholung durch eine bevollmächtigte Person finden Sie >>hier.

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Gebühren

  • 31,00 Euro wenn bereits ein EU-Kartenführerschein vorhanden ist
  • 24,00 Euro wenn noch kein EU-Kartenführerschein vorhanden ist

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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