Anliegen A-Z: Fürsorgeleistungen
Beschreibung
Fürsorgeleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) können bei Schädigung der Person geleistet werden, wenn der Betroffene z. B. einen Impfschaden erlitten oder Anspruch auf Soldatenversorgung hat, Opfer von Gewalttaten wurde oder selbst Kriegsopfer bzw. dessen Hinterbliebener ist. Die Zuordnung zu einem der vorstehend genannten Personenkreise wird nach den unten aufgeführten Vorschriften vom Niedersächsischen Landesamt für Jugend und Familie, Außenstelle Oldenburg (ehemaliges Versorgungsamt) vorgenommen. Die Fürsorgeleistungen werden größtenteils von der Stadt Oldenburg als Trägerin der Kriegsopferfürsorge erbracht.
Die Fürsorgeleistungen nach dem BVG entsprechen überwiegend den Leistungen des Sozialgesetzbuches - Zwölftes Buch (SGB XII).
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Tel. 0441/235-2458
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Rechtliche Grundlagen:
- Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges - Bundesversorgungsgesetz (BVG)
- Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen - Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Gesetz über die Versorgung für die ehemaligen Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen - Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
- Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten - Opferentschädigungsgesetz (OEG)
Zuständige Organisationseinheit(en)

