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Anliegen A-Z: Geburt, Vornamensbestimmung von neugeborenen Kindern

Beschreibung

Gesamtthemenübersicht Geburt

1. Allgemeines

  • Wenn Sie als Eltern das Sorgerecht gemeinsam ausüben, legen Sie den/die Vornamen für Ihren Nachwuchs auch gemeinsam fest.
  • Dafür reicht eine einfache, formlose Erklärung. In der Regel erhalten Sie diesen sogenannten "Vornamenszettel" im Krankenhaus ausgehändigt.
  • Wenn Sie kein gemeinsames Sorgerecht haben, hat die Mutter des Kindes kraft Gesetzes allein das Sorgerecht. Dann bestimmt sie auch allein den/die Vornamen des Kindes.

Hinweis:
Gemeinsam sorgeberechtigt sind Sie für Ihr Kind, wenn Sie miteinander verheiratet sind. Sind Sie nicht miteinander verheiratet,  so üben Sie das Sorgerecht nur dann gemeinsam aus, wenn Sie eine Erklärung zur Vaterschafts- anerkennung und im zuständigen Jugendamt eine Erklärung zum Sorgerecht abgegeben haben.

2. Namensgebung

  • Bitte beachten Sie, dass sich an der Vornamensgebung später - auch wenn der Vater inzwischen die Vaterschaft anerkannt hat und ein gemeinsames Sorgerecht eingerichtet wurde - nicht mehr rütteln lässt.
  • Der Vorname bzw. die Vornamen sind mit der ersten Festlegung fixiert. Nur in seltenen Ausnahmefällen ist eine Änderung im Wege der behördlichen Namensänderung möglich.
  • Sie haben noch nicht den richtigen Vornamen für Ihren Nachwuchs gefunden? Dann helfen vielleicht die Top-10-Vornamen des Jahres 2011 aus Oldenburg:
  • Mädchen: Sophie, Marie, Anna, Emma, Mia, Johanna, Maria, Charlotte,  Laura, Lena
  • Jungen: Luca, Ben, Paul, Elias, Jonas, Leon, Alexander, Max, Maximilian, Noah

Hinweis:
Sie sind sich nicht sicher, ob der von Ihnen gewählte Name vom Standesamt ohne Weiteres eingetragen werden kann, z.B. weil es sich um einen seltenen oder ausländischen Namen handelt oder weil der Vorname sowohl für Mädchen als auch Jungen vergeben werden kann?

Dann kann Ihnen die Gesellschaft für deutsche Sprache helfen. Dort können Sie als Eltern den Vornamen überprüfen lassen und erhalten eine kostenplichtige Bestätigung (20,00 Euro), die Sie uns vorlegen können.

Die Gesellschaft für deutsche Sprache erreichen Sie telefonisch unter der kostenpflichtigen Servicenummer  09001888128 oder Sie schauen für weitere Informationen auf der Homepage unter www.gfds.de nach.

Weitere Informationen bekommen Sie bei:

Frau Blöcker, Tel. 0441/235-3279

Frau Brunßen,  Tel. 0441/235-3762

Frau Heyen, Tel. 0441/235-2114

Frau Rowold,  Tel. 0441/235-2453

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