Anliegen A-Z: Gewerbesteuer
Beschreibung
Grundsätzlich unterliegen alle Gewerbebetriebe im Sinne des § 15 Absatz 2 Einkommensteuergesetz der Gewerbesteuer („Eine selbstständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbstständige Arbeit anzusehen ist.“).
Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG) hingegen gelten immer als Gewerbebetrieb und sind daher stets gewerbesteuerpflichtig. Nicht unter die Gewerbesteuerpflicht fallen demnach Freiberufler, zu denen z. B. Rechtsanwälte oder Ärzte gehören.
Besteuert wird der im Unternehmen erwirtschaftete Ertrag. Dieser Gewerbeertrag ist der nach dem Einkommensteuerrecht bzw. Körperschaftssteuerrecht zu bestimmende Gewinn, der im Einzelfall um bestimmte Beträge vermehrt (Hinzurechnungen gemäß § 8 Gewerbesteuergesetz) oder vermindert (Kürzungen gemäß § 9 Gewerbesteuergesetz) wird.
Das Besteuerungsverfahren wird von den Finanzämtern und den Gemeinden durchgeführt. Das Finanzamt ermittelt die Besteuerungsgrundlagen und setzt diese durch einen Gewerbesteuermessbescheid fest. Wurden in mehreren Gemeinden Betriebsstätten unterhalten, wird der Messbetrag zerlegt. Dieser Messbescheid bzw. Zerlegungsbescheid wird sowohl der oder dem Steuerpflichtigen als auch der hebeberechtigten Gemeinde, hier der Stadt Oldenburg, bekannt gegeben. Die Gewerbesteuer selbst wird dann von der Stadt Oldenburg festgesetzt und erhoben, indem sie auf den Gewerbesteuermessbetrag oder den Zerlegungsanteil einen Hebesatz anwendet. Dieser Hebesatz beträgt ab dem 01.01.2011 430 v. H. und wird jährlich per Ratsbeschluss im Rahmen der Haushaltssatzung festgelegt. Die Steuerbescheide werden den Steuerpflichtigen oder deren Bevollmächtigten bekannt gegeben.
Ansprechpartner:
Ihre Ansprechpartner sind:
A – HD 0441/235-2389 Frau Niehaus
HE – SB 0441/235-2388 Frau Brosinski
SC – Z 0441/235-2387 Frau Rodiek
Fax: 0441/235-2180
Email: gewerbesteuer@stadt-oldenburg.de
Bitte beachten Sie:
- Für Auskünfte und Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Bitte halten Sie Ihr Gewerbesteuerkassenzeichen oder die Steuernummer des Finanzamtes dazu bereit.
- Anträge, z. B. auf Stundung, sind in jedem Einzelfall gesondert zu beurteilen. Allgemeine Aussagen über Voraussetzungen können wir daher an dieser Stelle nicht treffen. Häufig ist es hilfreich, wenn Sie sich vor Antragstellung über die Voraussetzungen in Ihrem Fall bei uns informieren, um einen kürzeren Verfahrensverlauf zu erreichen.
- Sollten Sie eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere Stadtkasse. Dort erhalten Sie auch Kassenkontoauszüge (gebührenpflichtig).
- Auszüge aus dem Gewerbezentralregister erhalten Sie in unseren Bürgerbüros.
- Gewerbeanzeigen (An-, Um- und Abmeldungen) nehmen Sie bitte im Fachdienst Sicherheit und Ordnung vor.
- Für Fragen im Rahmen von Unternehmensgründungen stehen Ihnen die Kollegen des Amtes für Wirtschaftsförderung gerne zu Verfügung.
Zuständige Organisationseinheit(en)

