Subnavigation:
Anliegen A-Z: GEZ-Befreiung
Beschreibung
Voraussetzungen:
- Antragssteller gehört zum Kreis der zu befreienden Personen
- ausgefüllter Antrag
Folgende Personen können eine Befreiung von den Rundfunk- und Fernsehgebühren bei der Gebühreneinzugszentrale in Köln beantragen:
Empfänger von
- Sozialhilfe
- Hilfe zur Pflege
- Sozialgeld
- Grundsicherung
- BAFöG, die nicht bei den Eltern leben
- Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
- Ausbildungsgeld nach § 104 SGB III
- Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz
- Kriegsopferfürsorge
- Pflegegeld
- Pflegezulagen nach den Lastenausgleichsgesetz
- Sonderfürsorgeberechtigte nach § 27 e Bundesversorgungsgesetz
- Blinde Menschen
- Gehörlose Menschen
- Behinderte Menschen mit mind. 80 % Grad der Behinderung (Merkmal RF)
- Arbeitslosengeld II (Die Bescheinigung ist Ihrem aktuellen Leistungsbescheid angehängt.)
Verfahren:
Der ausgefüllte GEZ-Befreiungsantrag muss mit dem aktuellen Leistungsbescheid im Bürgerbüro vorgelegt werden.
Das Bürgerbüro muss auf dem ausgefüllten Antrag bestätigen, dass der Original-Leistungsbescheid vorlag.
Gültigkeit: Wird von der Gebühreneinzugszentrale festgelegt und ausgesprochen.
Bearbeitungszeit: umgehend
Adresse der GEZ: 50656 Köln
Internetadresse der GEZ: http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenbefreiung/index_ger.html
Gebühren
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- aktueller Leistungsbescheid im Original
- ggf. Schwerbehindertenausweis
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
Zuständige Organisationseinheit(en)

