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Anliegen A-Z: GEZ-Befreiung

Beschreibung



Voraussetzungen:

- Antragssteller gehört zum Kreis der zu befreienden Personen
- ausgefüllter Antrag

Folgende Personen können eine Befreiung von den Rundfunk- und Fernsehgebühren bei der Gebühreneinzugszentrale in Köln beantragen:

Empfänger von
- Sozialhilfe
- Hilfe zur Pflege
- Sozialgeld
- Grundsicherung
- BAFöG, die nicht bei den Eltern leben
- Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
- Ausbildungsgeld nach § 104 SGB III
- Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz
- Kriegsopferfürsorge
- Pflegegeld
- Pflegezulagen nach den Lastenausgleichsgesetz
- Sonderfürsorgeberechtigte nach § 27 e Bundesversorgungsgesetz
- Blinde Menschen
- Gehörlose Menschen
- Behinderte Menschen mit mind. 80 % Grad der Behinderung (Merkmal RF)
- Arbeitslosengeld II (Die Bescheinigung ist Ihrem aktuellen Leistungsbescheid angehängt.)

Verfahren:

Der ausgefüllte GEZ-Befreiungsantrag muss mit dem aktuellen Leistungsbescheid im Bürgerbüro vorgelegt werden.

Das Bürgerbüro muss auf dem ausgefüllten Antrag bestätigen, dass der Original-Leistungsbescheid vorlag.

Gültigkeit: Wird von der Gebühreneinzugszentrale festgelegt und ausgesprochen.

Bearbeitungszeit: umgehend

Adresse der GEZ: 50656 Köln

Internetadresse der GEZ: http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenbefreiung/index_ger.html

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Gebühren

gebührenfrei

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Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktueller Leistungsbescheid im Original
  • ggf. Schwerbehindertenausweis

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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

§ 6 Rundfunkgebührenstaatsvertrag

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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